Governance
Umsetzung der KI-Verordnung auf europäischer Ebene
Diese Gruppen sind für die Umsetzung der KI-Verordnung auf europäischer Ebene relevant.

Umsetzung der KI-Verordnung
Umsetzung der KI-Verordnung auf nationaler Ebene
Für die Umsetzung der KI-Verordnung auf der nationalen Ebene sind bis zum 2. August 2025 folgende Institutionen zu benennen:
Eine oder mehrere Notifizierungsbehörden, die die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert (notifiziert), dass eine Konformitätsbewertungsstelle benannt worden ist. Die Notifizierenden Behörden sind für die Einrichtung und Durchführung der Verfahren zur Bewertung und Notifizierung solcher Stellen zuständig. Die KI-Konformitätsbewertungsstellen prüfen, ob KI-Systeme die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllen. Für den Bereich des Annex I (bisherige Produktsektoren wie z.B. Funkanlagen oder Maschinen) ist ein sektoraler Ansatz geplant, also die (antragsbezogene) Erweiterung der bisherigen Kompetenzen der notifizierten Stellen auf den Bereich KI.
Weitere Informationen über das Thema Notifizierung finden Sie hier.
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Mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als eine zuständige Behörde. Diese Behörde muss unabhängig sein und in den Bereichen Biometrie, Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle, Justiz muss sie sogar vollständig unabhängig sein. Darüber hinaus muss sie über angemessene technische und finanzielle Mittel, geeignetes Personal sowie geeignete Infrastruktur, inkl. Cybersicherheit, verfügen. Sie unterstützt KMUs und richtet ein KI-Reallabor ein. Sie ist zudem eine zentrale Anlaufstelle (Single Point of Contact) für die Öffentlichkeit sowie für andere Marktüberwachungsbehörden.
Weitere Informationen über das Thema Marktüberwachung finden Sie hier.
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Auf das Interessenbekundungsverfahren des AI Offices für das wissenschaftliche Gremium unabhängiger Sachverständiger wird hingewiesen. Fragen zum Nachweis der wissenschaftlichen Expertise durch die Bundesregierung geben wir weiter.
Ebenfalls wird auf das Interessenbekundungsverfahren des AI Offices für das Beratungsforum hingewiesen. Dieses richtet sich an Interessenträger aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie, KMU und Start-up-Unternehmen.
Ebenfalls wird auf das Interessenbekundungsverfahren des AI Offices für das Beratungsforum hingewiesen. Dieses richtet sich an Interessenträger aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie, KMU und Start-up-Unternehmen.
Links und Downloads
KI-Compliance Kompass der Bundesnetzagentur
Hinweispapier: KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (pdf / 357 KB)
KI-Büro der Europäischen Kommission
EU-Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
EU-Leitlinien zu verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz
EU-Praxisleitfaden zu GPAI-Modellen
Digitale Transformation im Mittelstand
EU-Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (pdf / 557 KB)