Ko­or­di­nie­rungs- und Kom­pe­tenz­zen­trum für die KI-Ver­ord­nung (Ko­KI­VO)

In Deutschland sollen Wissen und Ressourcen der KI-Verordnung an zentraler Stelle gebündelt werden, um insbesondere die nationalen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden des Bundes sowie der Bundesländer als Service- und Beratungsstelle bei der komplexen Anwendung der KI-Verordnung zu unterstützen.

Das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung soll mit seiner fachlichen, personellen und organisatorischen Zuständigkeit die Koordinierung und Beratung rund um das Thema der KI-Verordnung abdecken. Um den zusätzlichen bzw. erheblichen Aufwand für den Aufbau von KI-Expertise in den jeweiligen Produktbereichen der Marktüberwachungsbehörden des Bundes und der Länder zu vermeiden, soll das KoKIVO diesen Behörden KI-Kompetenzen zur Verfügung stellen. Dies umfasst z. B. eine umfangreiche Expertise zur technischen Funktionsweise der KI, die Bewertung der Chancen und Risiken von KI sowie die Sachkunde zur sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI.

Aufgaben

Das KoKIVO hat voraussichtlich folgende Aufgaben:

  • Auf Anfrage: Unterstützung der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörden bei komplexen Entscheidungen im Anwendungsbereich der KI-Verordnung mit technischem Sachverstand.
  • Koordinierung der Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden. Damit soll sichergestellt werden, dass horizontale Rechtsfragen einheitlich beantwortet werden.
  • Bereitstellung von technischem Fachwissen – auch für die Erfüllung der weiteren Aufgaben aus der KI-Verordnung. Hierzu soll insbesondere auch im Bereich der technischen Normierung im Bereich künstliche Intelligenz in nationalen und internationalen Normierungsgremien mitgearbeitet werden.
  • Unterstützung bei der Aufstellung von Verhaltenskodizes im Sinne des Artikels 95 Absatz 2 der KI-Verordnung, um eine Erleichterung für Unternehmen und Organisationen zu bieten, die keine Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln. Diese Kodizes stellen freiwillige Selbstverpflichtungen dar, die über die in der KI-Verordnung festgelegten Anforderungen hinausgehen.
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