In­no­va­ti­ons­för­de­rung

Die KI-Verordnung fördert die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz in der EU. Dabei sollen Risiken minimiert und Innovationen gefördert werden. Zur Innovationsförderung sieht die KI-Verordnung verschiedene Instrumente vor. Dazu gehören u. a. Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Anwendung der KI-Verordnung, die Einrichtung von KI-Reallaboren und das Testen von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren. Dabei sollen die Interessen und Bedürfnisse von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, besonders berücksichtigt werden.

Was ist ein KI-Reallabor?

Als ein zentrales Instrument zur Innovationsförderung sieht die KI-Verordnung die Einrichtung von KI-Reallaboren vor. Konkret muss jeder EU-Mitgliedsstaat bis zum 2. August 2026 sicherstellen, dass mindestens ein KI-Reallabor auf nationaler Ebene einsatzbereit ist.

Reallabore sind ein modernes regulatorisches Instrument zur Förderung von Innovationen. Dabei sollen innovative Dienstleistungen, Produkte oder Technologien unter möglichst realen Bedingungen und Beteiligung der zuständigen Behörden erprobt werden.

Im November 2015 richtete die Financial Conduct Authority des Vereinigten Königreichs zur Förderung von FinTech-Start-ups eines der ersten Reallabore weltweit ein.

KI-Reallabore bieten im Sinne der KI-Verordnung eine kontrollierte Umgebung zur Förderung von Innovationen. Sie erleichtern für einen begrenzten Zeitraum die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung innovativer KI-Systeme – noch vor deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme – auf Grundlage eines mit der zuständigen Behörde abgestimmten Reallabor-Plans. Unter Begleitung der zuständigen Behörden werden neuartige komplexe rechtliche Fragestellungen von Unternehmen geprüft, um deren KI-Systeme mit der KI-Verordnung und anderem einschlägigen Recht vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme in Einklang zu bringen. Die im Reallabor durchgeführten Tätigkeiten, deren Ergebnisse und die gewonnenen Erkenntnisse werden jeweils in einem Abschlussbericht dargelegt. Insbesondere für KMU und Start-ups soll so eine Erleichterung und Beschleunigung des Markteintritts gefördert werden.

KI-Reallabore können in physischer, digitaler oder hybrider Form eingerichtet werden und können sowohl physische als auch digitale Produkte umfassen. In KI-Reallaboren können auch Tests unter Realbedingungen durchgeführt und beaufsichtigt werden.

Die Europäische Kommission wird – voraussichtlich noch in diesem Jahr – detaillierte Regelungen für die Einrichtung, Entwicklung, Umsetzung, den Betrieb und die Beaufsichtigung von KI-Reallaboren im Rahmen von Durchführungsrechtsakten erlassen. Die Unterarbeitsgruppe "Regulatory Sandboxes" beim KI-Gremium unterstützt die Europäische Kommission bei der Erarbeitung dieser Durchführungsrechtsakte. Die Durchführungsrechtsakte werden im KI-Komitologieausschuss abgestimmt.

Was sind die Ziele von KI-Reallaboren?

Die Einrichtung und der Betrieb von KI-Reallaboren sollen zu folgenden Zielen beitragen:

  • Innovationen fördern: Eine kontrollierte Umgebung ermöglicht die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung innovativer KI-Systeme. Die Erkenntnisse aus dem Reallabor werden allen KI-Innovatoren zugänglich gemacht.
  • Rechtssicherheit verbessern: Die behördliche Begleitung stellt die Einhaltung der KI-Verordnung und anderem einschlägigen Recht sicher und mindert die Rechtsunsicherheit.
  • Regulatorisches Lernen erleichtern: Die Erfahrungen aus KI-Reallaboren erleichtern das regulatorische Lernen von Behörden und Unternehmen, unter anderem im Hinblick auf künftige Anpassungen des Rechtsrahmens.
  • Marktzugang beschleunigen: Der Zugang von KI-Systemen auf den Unionsmarkt, besonders von KMU und Start-up-Unternehmen, soll durch den Abbau von Hindernissen verbessert werden.
  • Austausch fördern: Die Zusammenarbeit aller am KI-Reallabor beteiligten Behörden fördert den Austausch bewährter Verfahren und Praktiken.

Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors

Die Bundesnetzagentur hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Digitales und Innovation und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors im Mai 2025 gestartet. Das Ziel des Projekts ist es, unter realitätsnahen Bedingungen zentrale Anforderungen, Abläufe und Herausforderungen von KI-Reallaboren im Sinne der europäischen KI-Verordnung zu simulieren und damit das Wissen und die Kenntnisse über KI-Reallabore zu vergrößern. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sollen als Orientierung für den zukünftigen Aufbau und Betrieb echter KI-Reallabore dienen und bis Ende 2025 vorliegen.

Hinweis

Die europäische AI-on-Demand-Plattform (AIoD) bietet Forschung und Wirtschaft einen vertrauenswürdigen Zugang zu europäischen KI-Ressourcen, darunter KI-Tools, Daten und Diensten.

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