Aufbau der zentralen Anlaufstelle: Die zentrale Anlaufstelle nach der KI-Verordnung Artikel 70 dient als Schnittstelle zum KI Büro der Europäischen Kommission und zu den zuständigen Stellen in den EU-Ländern, insbesondere den notifizierenden Behörden und Marktüberwachungsbehörden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorbereitung auf Notifizierungsaufgaben: Die Bundesnetzagentur bereitet sich inhaltlich und organisatorisch auf die Tätigkeiten und Aufgaben der Notifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang I Nr. 6 sowie Anhang III Nr. 1 der KI-Verordnung vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erweiterung der bisherigen Marktüberwachungstätigkeiten: Die Bundesnetzagentur ist zuständige Marktüberwachungsbehörde im Sinne der Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt. Sie wird daher künftig auch die damit verbundenen die Tätigkeiten und Aufgaben aus der KI-Verordnung für Funkanlagen wahrnehmen. Zusätzlich wird die Marktüberwachung für die Bereiche des Anhang III der KI-Verordnung vorbereitet. Weitere Informationen finden Sie hier
Aufbau eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums: In Deutschland soll ein zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden, um nationalen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden bei der komplexen Anwendung der KI-Verordnung unterstützend zur Seite zu stehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors: Die Bundesnetzagentur hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Digitales und Innovation und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors im Mai 2025 gestartet. Weitere Informationen finden Sie hier.