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Innovationsgutscheine go-inno

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Innovationsgutscheine go-inno
ArtZuschuss
FörderprogrammInnovationsgutscheine go-inno
KurzbeschreibungBundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen  bei der Entwicklung von innovativen Arbeitsprozessen, Produkten und Dienstleistungen.
Mitarbeiterzahlweniger als 100
Umsatzunter 20 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, Handwerk
ausgenommene BranchenLandwirtschaft und Fischerei
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?
  • Förderung externer Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen. Die Beratungsleistungen erfolgen durch ein vom BMWE autorisiertes Beratungsunternehmen oder einen von ihm beauftragten Projektträger.
  • Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkungen auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen.
Fördersumme

Leistungsstufe 1:
Potenzialanalyse bis 8 (ggf. 2 zusätzliche) Beratertage innerhalb von drei Monaten, max. 5.500 Euro

Leistungsstufe 2:
Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement bis 20 (ggf. 5 zusätzl.) Beratertage innerhalb eines Jahres, max. 13.750 Euro und/oder bis 15 Beratertage, max. 8.250 Euro

Mehrwertsteuer und Differenzbetrag zwischen Kosten und Zuschuss sind in beiden Leistungsstufen als Eigenmittel selbst zu tragen.

BeispielePraxisbeispiele
Weitere InformationenInnovationsgutscheine go-inno
KontaktEURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon 030 / 97003-200 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
go-inno@euronorm.de
info@euronorm-gmbh.de-mail.de
www.euronorm.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Logo ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ArtZuschuss
FörderprogrammZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
KurzbeschreibungDas ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
Umsatzunbegrenzt
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte
Fördersumme

• Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro.
• Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zu unterschiedlichen Fördersätzen, die sich an Größe, Alter und Sitz des Unternehmens orientieren.

• Das ZIM fördert auch FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. In diesem Fall kann die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt maximal 2,3 Mio. Euro betragen. Die Fördersätze variieren je nach Größe, Alter und Sitz der Unternehmen.

BeispieleDas ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch. Mehr als 300 Beispiele können auf der ZIM-Website konsultiert werden:
Beispiel: "Das Einschreiben wird mobil"
Ziel des im Rahmen von ZIM-Einzelprojekten geförderten Vorhabens der whatever mobile GmbH war die Entwicklung der zertifizierten Kurznachricht „certSMS“, einer Kombination aus SMS und einem zertifizierten Dokument, das einen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS bietet. Der Versender der „certSMS“ erhält eine Bestätigung über den Versand in Form eines digital signierten Dokuments. Das Dokument im PDF-Format wird durch den Zertifizierungsdienst mit einer qualifizierten Signatur versehen – damit ist Rechtssicherheit nach § 126a BGB gegeben. Unternehmen, die „certSMS“ für die Kommunikation mit ihren Endkunden einsetzen, erhalten somit eine umgehende Rückmeldung, ob die Nachricht angekommen ist und gleichzeitig einen Nachweis über die Zustellung. Im Gegensatz zur Papierzustellung wird nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch der Inhalt dokumentiert. Wie beim Briefgeheimnis spielen auch hier Vertraulichkeit und Sicherheit eine wesentliche Rolle. Deshalb hat whatever mobile bei der Entwicklung besonderen Wert auf die Systemsicherheit gelegt. Die Integration in bestehende Systeme ist einfach.
Weitere InformationenZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
KontaktZIM-Einzelprojekte EuroNorm GmbH
Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Tel.: 030 / 970 03 222

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen
ArtZuschuss
FörderprogrammFörderung von Unternehmensberatungen
KurzbeschreibungErfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
Umsatzgrößer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
ausgenommene Branchen und Wirtschaftszweige
  • Freie Berufe
  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberatungen
  • Wirtschafts- oder Buchprüfungen
  • Steuerberatungen oder Rechtsanwälte
  • Notare
  • Insolvenzverwalter
  • Unternehmen, die in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind
HauptsitzDeutschland
was wird gefördert?Unternehmen können sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Fördersumme

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Förderfähige Beratungskosten:

  • Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten:

  • Umsatzsteuer
  • Zertifizierungskosten

Standort der beratenen Betriebsstätte / Fördersatz / Maximaler Zuschuss

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier: 80 %, 2.800 Euro
  • Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Land Berlin, Region Leipzig: 50 %, 1.750 Euro

Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.

Weitere Details: Merkblatt

Weitere InformationenFörderung einer Unternehmensberatung der BAFA
KontaktUnternehmensberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr

ERP-Förderkredit Innovation

ERP-Förderkredit Innovation
ArtDarlehen
FörderprogrammERP-Förderkredit Innovation
KurzbeschreibungZiel der Förderung ist es, die Innovationstätigkeit und Innovationskraft im Mittelstand zu erhöhen. Gefördert werden Innovationsvorhaben, das bedeutet die Entwicklung neuer oder merklich verbesserter Produkte beziehungsweise Prozesse, die sich von den bisherigen Produkten und/oder Prozessen des Unternehmens deutlich unterscheiden und die auf dem Markt beziehungsweise in dem jeweiligen Unternehmen eingeführt werden sollen.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro bzw. max. 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz bei größeren mittelständischen Unternehmen
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
HauptsitzDeutschland bzw. Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland
Was wird gefördert?

Gefördert wird in drei Stufen:

  • Stufe 1 Basisinnovation: Es können u.a. Verbesserungen an bestehenden Produkten, Dienstleistungen, Produktionslinien oder Produktionsverfahren, die Markteinführung von Innovationen sowie die Investitions- und Betriebsmittelbedarfe innovativer Unternehmen gefördert werden.
  • Stufe 2 LevelUp-Innovationen: Es können Kosten im Rahmen der Forschung und Entwicklung von Innovationen finanziert werden. Dazu gehören Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien. Außerdem kann der Investitionsbedarf finanziert werden, der im Zusammenhang mit der Umsetzung von Innovationen im Unternehmen anfällt.
  • Stufe 3 HighEnd-Innovationen: Gefördert werden große LevelUp-Innovationen und die Entwicklung und /oder Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, die für das Unternehmen neu sind.

Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage Merkblatt: ERP-Förderkredit Innovation

Fördersumme

Aufteilung nach Stufen, je nach Stufe variiert der Zuschuss und der Kredithöchstbetrag

  • Kein Mindestkreditbetrag
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1
  • Bis zu 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Weitere InformationenERP-Förderkredit Innovation
KontaktKfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5399001
E-Mail: info@kfw.de

ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung
ArtDarlehen
FörderprogrammERP-Förderkredit Digitalisierung
KurzbeschreibungZiel der Förderung ist es, die Digitalisierungsreife im Mittelstand zu erhöhen, um eine Grundlage für weitere Digitalisierung und Innovationen zu legen. Digitalisierung im Sinne dieses Förderprogramms bedeutet die Verwendung von Daten für Prozesse, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro bzw. max. 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz bei größeren mittelständischen Unternehmen
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
HauptsitzDeutschland bzw. Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland
Was wird gefördert?

Gefördert wird in drei Stufen:

  • Stufe 1 Basisdigitalisierung: Gefördert wird der Erwerb und die Implementierung einer leistungsstarken und modernen IT-Infrastruktur (Software, Hardware, Netzwerke) inklusive Service- und Lizenzgebühren. Die Förderung beschränkt sich auf Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen.
  • Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung: Gefördert werden Maßnahmen zur systematischen Erfassung und Verwendung von Daten für Unternehmenszwecke, IT-Sicherheit sowie zur Mitarbeiterweiterbildung und zum Wissenstransfer.
  • Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung: Gefördert werden große LevelUp-Digitalisierungsvorhaben und der Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big Data oder Künstliche Intelligenz und die damit verbundenen Weiterbildungen.

In allen drei Stufen sind Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) förderfähig, die im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben anfallen.

Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage Merkblatt: ERP-Förderkredit Digitalisierung

Fördersumme
  • Kein Mindestkreditbetrag
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1
  • Bis zu 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Weitere InformationenERP-Förderkredit Innovation
KontaktKfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5399001
E-Mail: info@kfw.de

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