Praxisbericht: Durchsetzung der P2B-VO gegenüber einer Online-Plattform mit Sitz außerhalb der EU
Weitere Informationen
Im Februar 2026 hat die Bundesnetzagentur ein Verwaltungsverfahren gegen eine Online-Plattform mit Sitz außerhalb der EU aufgrund von Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 (nachfolgend: „P2B-Verordnung“) erfolgreich abgeschlossen. Das Verfahren konnte nach Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) an die Vorgaben der P2B-Verordnung sowie der Benachrichtigungspraxis der betroffenen Plattform gegenüber ihren gewerblichen Nutzern eingestellt werden.
Nach § 22 Abs. 1 DDG ist die Bundesnetzagentur unter anderem dann zuständige Behörde für die Durchsetzung der P2B-Verordnung, wenn Anbieter ihre Online-Vermittlungsdienste gewerblichen Nutzern bereitstellen oder zur Bereitstellung anbieten, die ihre Niederlassung oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die über diese Online-Vermittlungsdienste oder Online-Suchmaschinen Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern, die sich in der Europäischen Union befinden, anbieten. Unerheblich ist der Sitz der Online-Plattform, sodass die Bundesnetzagentur auch dann zuständig ist, wenn sich dieser außerhalb der EU befindet.
Die Bundesnetzagentur hat die betroffene Plattform im August 2025 aufgrund der Beschwerde eines gewerblichen Nutzers angehört, dessen Produkte ohne hinreichende Begründung zurückgewiesen wurden. Im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens hatte der gewerbliche Nutzer seitens der Plattform lediglich pauschale Antworten und keine nachvollziehbare Begründung erhalten, die ihm bei der Anpassung seines Angebotes und der Vermeidung künftiger Verstöße gegen die AGB der Plattform geholfen hätte. Die AGB der Plattform enthielten zudem nur unzureichende Informationen zur Anrufung des internen Beschwerdemanagements und den Möglichkeiten zur Durchführung eines Mediationsverfahrens.
Aufgrund der Anhörung der Bundesnetzagentur hat die Plattform mehrere Informationsseiten veröffentlicht, auf denen gewerbliche Nutzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Europäischen Union umfangreiche Informationen finden. In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 P2B-Verordnung erhalten gewerbliche Nutzer nun im Falle der Zurückweisung eines Angebotes spätestens gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Benachrichtigung, aus der hervorgeht, gegen welche Vorschrift der AGB sie konkret verstoßen haben. Im Fall einer endgültigen Kontosperrung erfolgt die Benachrichtigung im Einklang mit der P2B-Verordnung 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Maßnahme. Die Informationsseiten enthalten zudem umfangreiche Ausführungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung, also dem Zugang zum internen Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 11 P2B-Verordnung sowie zur Mediation nach Artikel 12 der P2B-Verordnung, an denen sich gewerbliche Nutzer orientieren können. Betroffene gewerbliche Nutzer erhalten so eine direkte Information, an wen sie sich in Konfliktfällen wenden können. Auf diese Weise haben sie die Möglichkeit, eine schnelle Lösung ihrer Probleme zu erlangen, ohne gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen zu müssen. Sowohl das Beschwerdeformular als auch die relevanten Internetseiten des Mediationsunternehmens werden unmittelbar auf der Internetseite der Online-Plattform bereitgestellt.
Von besonderer Bedeutung ist das Verfahren deshalb, weil der Anbieter der Plattform seinen Sitz außerhalb der EU hat. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens und dem entsprechenden Austausch mit der Bundesnetzagentur hat sich der Anbieter ausführlich mit den Vorgaben der P2B-Verordnung auseinandergesetzt und kurzfristig umfassende Anpassungen zur Herstellung der Konformität mit den Informations- und Transparenzvorgaben der P2B-Verordnung vorgenommen.
Die vorgenommenen Anpassungen zeigen, dass deutsche gewerbliche Nutzer sowohl von Plattformen mit Sitz innerhalb als auch außerhalb der EU von der behördlichen Durchsetzung der P2B-Verordnung profitieren und diese zur Schaffung eines faireren und transparenteren Online-Umfeldes beiträgt.