Rhein-Al­pen-Kor­ri­dor

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für Beschwerden von Zugangsberechtigten gegen eine Entscheidung des C-OSS auf dem grenzüberschreitenden Güterverkehrskorridor 1 (Zeebruegge – Antwerpen / Rotterdam / Aachen – Köln – Mannheim – [Basel] – Milano / Novara – Genova) sowie für sonstige Beschwerden zum Korridor, soweit sie sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen.

Die Beschwerde kann grundsätzlich in jeder Sprache und bei jeder Regulierungsbehörde eines Mitgliedstaates eingereicht werden, durch welchen die internationale Zugtrasse verläuft. Wird die Beschwerde in einer anderen Sprache als Deutsch eingereicht, so sollte eine englische Übersetzung beigelegt werden. Die englische Version dient der notwendigen Kommunikation und dem Austausch mit den anderen Beteiligten des Korridors. Wenn eine Übersetzung durch die Bundesnetzagentur notwendig wird, wirken entstehende Kosten und Verzögerungen zu Lasten des Beschwerdeführers.

Die Beschwerde sollte in elektronischer Form bei der Bundesnetzagentur unter railfreight@bnetza.de abgegeben werden. Eine Einreichung ist ebenso möglich.

Genauere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Cooperation Agreement der Regulierungsbehörden der Länder des Rhein-Alpen-Korridors.

Cooperation agreement (pdf / 2 MB)

Letter of Intent (pdf / 74 KB)

Beschwerden zum Rhein-Alpen-Korridor, welche nicht grenzüberschreitend sind und sich nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen, können an die jeweilige nationale Regulierungsbehörde gerichtet werden. Hierzu sind untenstehend die Kontaktdaten aller Regulierungsbehörden aufgeführt.

Die Schienengüterverkehrs-VO Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.09.2010 schreibt den Regulierungsbehörden die Aufgabe zu, bei der Überwachung des Wettbewerbes im Güterverkehrskorridor zusammenzuarbeiten. Die Regulierungsbehörden des Rhein-Alpen-Korridors haben ein gemeinsames Papier mit den aus ihrer Sicht wichtigsten Überwachungsaufgaben erarbeitet.

Tasks of Regulatory Bodies in monitoring of rail freight corridor 1 (pdf / 12 KB)

Kontaktdaten der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Tel: 0049 228 14 7030
Fax: 0049 228 14 6218

E-Mail for RFC: railfreight@bnetza.de

Kontaktdaten der andern Regulierungsbehörden des Rhein-Alpen-Korridors

Belgien / Belgium

Service de Régulation du Transport ferroviaire et de l’Exploitation de l’Aéroport de Bruxelles-National, CCN
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 72
1000 Bruxelles

Phone: 0032 2 2 77 45 25

E.Mail: info@regul.be
Website: www.regul.be/

Italien / Italia

Autorità di Regolazione dei Trasporti (ART)
Via Nizza 230
10126 Torino

Phone: +39 011.19212.500

E-Mail: art@autorita-trasporti.it
Website: http://www.autorita-trasporti.it/

Niederlande / Netherlands

The Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM)
Muzenstraat 41
2511 WB The Hague
The Netherlands
Telephone: +31-70-722-2817
Email: railfreight@acm.nl

Schweiz / Switzerland

Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom
Christoffelgasse 5
3003 Bern

Phone: +41 (0)58 463 13 00

E-Mail: info@railcom.admin.ch
Website: www.railcom.admin.ch/de//

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