Märk­te für War­tungs­ein­rich­tun­gen

Marktanalyse Wartungseinrichtungen

Betreiber von Wartungseinrichtungen sind bis zum 31.12.2020 gemäß §§ 63 und 81 Abs. 2 ERegG von dort bestimmten Regulierungspflichten ausgenommen. Diese Regelung begründet sich auf der Annahme wettbewerblicher Verhältnisse auf diesen Märkten.

Gemäß § 65 Abs. 1 ERegG überprüft die Bundesnetzagentur den Grad der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs im Wirtschaftsbereich der Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden gemäß § 64 ERegG in einem Bericht zusammengefasst. Insbesondere werden die Fragestellungen geprüft, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen, sowie ob und inwieweit die Regelungen des § 63 ERegG beibehalten werden sollten.

Endgültiger Bericht veröffentlicht

Auf der Grundlage des Berichtsentwurfes und der Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht fertiggestellt. Er enthält die Untersuchungsergebnisse und die Einschätzung der Bundesnetzagentur über die Regulierung von Betreibern von Wartungseinrichtungen. Gemäß § 65 Abs. 3 ERegG wurde er dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung übersendet.

Berichtsentwurf und Möglichkeit zur Stellungnahme

Auf Grundlage der Untersuchung erstellte die Bundesnetzagentur einen Berichtsentwurf gemäß § 65 Abs. 2 ERegG. Dieser stellt die Untersuchungsergebnisse und die vorläufige Einschätzung über eine angemessene Regulierung dar.

Berichtsentwurf zur Konsultation (PDF / 14 MB)

Berichtsentwurf zur Konsultation – Zusammenfassung (pdf / 509 KB)

Jeder, der eine Wartungseinrichtung betreibt oder ein wirtschaftliches Interesse hinsichtlich des Marktzuganges hat, erhielt die Gelegenheit, zum Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.

Gemäß § 65 Abs. 2 ERegG werden im Folgenden alle Stellungnahmen veröffentlicht.

Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Stellungnahme (pdf / 292 KB)
Harzer Schmalspurbahnen GmbH, Friedrichstraße 151, 38855 Wernigerode
Stellungnahme (pdf / 728 KB)
NETINERA Deutschland GmbH, Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin
Stellungnahme (pdf / 107 KB)
Transdev GmbH, Georgenstraße 22, 10117 Berlin
Stellungnahme (pdf / 685 KB)
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
Stellungnahme (pdf / 258 KB)
Verband der Bahnindustrie in Deutschland e. V., Universitätsstraße 2, 10117 Berlin
Stellungnahme (pdf / 25 KB)
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V., Kamekestraße 37-39, 50672 Köln
Stellungnahme (pdf / 98 KB)

Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs und der Stellungnahmen erstellt die Bundesnetzagentur gegenwärtig den endgültigen Bericht. Dieser wird dem Eisenbahninfrastrukturbeirat und der Bundesregierung zugeleitet und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zudem wird die Bundesnetzagentur den endgültigen Bericht auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Karte der Standorte der Wartungseinrichtungen

Auf der Grundlage der erhobenen Daten und aktueller Informationen hat die Bundesnetzagentur eine Karte mit den Standorten der Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge in Deutschland erstellt und veröffentlicht. Das Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der Wartungseinrichtungen und zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Betreibern für interessierte Kunden zu leisten. Dies erfolgt vor dem übergeordneten Ziel der Förderung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten gemäß § 3 ERegG.

Vorgehensweise der Untersuchung

Die Bundesnetzagentur hat für die Untersuchung eine zweistufige Vorgehensweise gewählt.

1. Abgrenzung der Märkte

Zunächst hat die Bundesnetzagentur eine Abgrenzung der relevanten Märkte vorgenommen. Im „Bericht der Bundesnetzagentur zur Segmentierung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen“ (2017) wird die Abgrenzung der Märkte beschrieben.

Bericht der Bundesnetzagentur zur Segmentierung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen (pdf / 2 MB)

Der Bericht basiert auf dem Berichtsentwurf und den bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Stellungnahmen zum Berichtsentwurf.

Bericht der Bundesnetzagentur zur Segmentierung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen – Entwurf zur Konsultation (pdf / 2 MB)

Stellungnahme der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (pdf / 507 KB)

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (pdf / 102 KB)

Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (pdf / 88 KB)

2. Wettbewerbsprüfung und Einschätzung über die Regulierung

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Marktabgrenzung wurde eine vorläufige Wettbewerbsprüfung auf den einzelnen Märkten vorgenommen und eine vorläufige Einschätzung über die Regulierung erarbeitet. Dafür waren detaillierte Informationen über das Marktgeschehen unabdingbar. Unternehmen, die Leistungen zur Instandhaltung von Schienenfahrzeugen vergeben bzw. veranlassen und/oder eine Wartungseinrichtung für Eisenbahnfahrzeuge betreiben, wurden durch die Bundesnetzagentur zur Instandhaltung befragt.

Fragebogen für Betreiber von Wartungseinrichtungen (PDF / 7 MB)

Basierend auf den Angaben der Marktteilnehmer sowie weiterer Erkenntnisse der Bundesnetzagentur wurde die Wettbewerbsprüfung vorgenommen, eine Einschätzung über die Regulierung erarbeitet und beides im Berichtsentwurf veröffentlicht. Aufbauend auf dem Berichtsentwurf sowie der Stellungnahmen von Marktteilnehmern wurde im Anschluss an die Marktkonsultation der endgültige Bericht gemäß § 65 Abs. 3 ERegG angefertigt und dieser dem Eisenbahninfrastrukturbeirat sowie der Bundesregierung übersendet.

Bei der Bewertung der Ausnahmen der Regulierung von Wartungseinrichtungen ist neben den Untersuchungsergebnissen der Wettbewerbsprüfung insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 zu beachten. Sie ist seit dem 01.06.2019 vorrangig gegenüber nationaler Regelungen zu berücksichtigen und direkt anzuwenden. Eine Sonderstellung für Wartungseinrichtungen ist in ihr nicht angelegt. Die Regulierung von Betreibern von Wartungseinrichtungen basiert damit gegenwärtig sowohl auf den Regelungen der Durchführungsverordnung als auch auf der nationalen Gesetzgebung, insbesondere dem ERegG.

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