Technische Grund­sät­ze der Ei­sen­bahn­re­gu­lie­rung, Di­gi­ta­li­sie­rung im Ei­sen­bahn­be­reich; Markt­be­ob­ach­tung, Sta­tis­tik

Die Aufgaben und Tätigkeiten umfassen innerhalb der Eisenbahnregulierung folgende Themenbereiche:

Sondererhebung GSM-R-Fahrzeugumrüstung

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 23.11.2022 festgelegt, dass die Übergangsfrist für die Umrüstung der für das deutsche Schienennetz zugelassenen Fahrzeuge auf störfeste GSM-R Fahrzeuggeräte bis zum 14.12.2024 verlängert wird.

Die Bundesnetzagentur möchte vermeiden, diese Frist nochmals verlängern zu müssen und führt daher ein Monitoring bei allen Fahrzeughaltern durch, die über nicht umgerüstete Schienenfahrzeuge mit einer Zulassung für das deutsche Schienennetz verfügen. Das Ziel ist ein umfassender Marktüberblick zum aktuellen Stand der Fahrzeugumrüstung.

Das Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme und der Fragebogen wurden postalisch bzw. per E-Mail versandt. Für den Fall, dass der per E-Mail übermittelte Fragebogen nicht geladen werden kann, können Sie diesen hier herunterladen.

Excel-Fragebogen für Sondererhebung GSM-R (Frist: 24.01.2024) (xlsx / 98 KB)

Sollte aus technischen Gründen eine Bearbeitung des Excel-Fragebogens nicht möglich sein, können Sie das Formular alternativ als PDF-Dokument herunterladen und ausfüllen.

PDF-Fragebogen für Sondererhebung GSM-R (deutsch) (Frist: 24.01.2024) (pdf / 142 KB)

PDF-Fragebogen für Sondererhebung GSM-R (englisch) (Deadline: 24.01.2024) (pdf / 106 KB)

Sollten sich bei der Beantwortung des Fragebogen Rückfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson (Sie finden die Kontaktdaten im postalisch zugesandten Anschreiben) oder senden Sie eine E-Mail an: sondererhebung.schiene@bnetza.de

Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz mit der Bundesnetzagentur Ihr Geschäftszeichen im Betreff der E-Mail an.

Märkte für Wartungseinrichtungen

Betreiber von Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen sind bis zum 31.12.2020 gemäß §§ 63 und 81 Abs. 2 ERegG von dort bestimmten Regulierungspflichten ausgenommen. Diese Ausnahme begründet sich auf der Annahme wettbewerblicher Verhältnisse auf den Märkten für Wartungseinrichtungen.

Die Bundesnetzagentur überprüft gemäß § 65 Abs. 1 ERegG den Grad der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs im Wirtschaftsbereich der Wartungseinrichtungen. Zudem soll sie sich zu den Ausnahmen von der Regulierung äußern.

Die Bundesnetzagentur hat den endgültigen Bericht fertiggestellt. Er enthält die Untersuchungsergebnisse und die Einschätzung der Bundesnetzagentur über die Regulierung von Betreibern von Wartungseinrichtungen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Marktanalyse Wartungseinrichtungen.

Auf Grundlage der Untersuchungsdaten und aktuellen Informationen informiert die Bundesnetzagentur über die Standorte von Wartungseinrichtungen in Deutschland. Die Wartungseinrichtungen werden auf einer interaktiven Karte dargestellt. Ziel ist die Transparenzerhöhung und die Unterstützung der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Standorte von Wartungseinrichtungen.

Sondererhebung zum Einzelwagenverkehr

Die Bundesnetzagentur hat im zweiten Halbjahr 2021 eine Sondererhebung mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr durchgeführt. Der Bericht sowie die Fragebögen zur Sondererhebung sind unter folgender Seite abrufbar.

Berichte

Marktbeobachtung

Im Rahmen einer Primärmarkterhebung versendet das Referat jährlich mehr als 1.500 Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Markterhebung Eisenbahnen an Eisenbahnunternehmen und öffentliche Bestellerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs. Die aus der Markterhebung gewonnenen Daten werden ausgewertet und dienen im gesetzten rechtlichen Rahmen als Grundlage für die Regulierungstätigkeit.

Die Ergebnisse aus der Auswertung der erhobenen Daten werden von der Bundesnetzagentur gemäß § 71 ERegG für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag zusammengefasst dargestellt.

Ebenso wird gemäß § 17 Abs. 5 ERegG im Rahmen des Rail Market Monitoring Scheme (RMMS) an die Europäische Kommission berichtet.

Darüber hinaus erhalten interessierte Unternehmen durch die jährlich im Herbst erscheinende Marktuntersuchung Eisenbahnen umfangreiche, aggregierte Informationen zu Marktdaten und -entwicklung.

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden werden die Daten auch im jährlich erscheinenden Market Monitoring Report der Independent Regulators' Group Rail (IRG-Rail) verwendet.

Markterhebung 2023 (Berichtsjahr 2022) – Webportal Schiene (WEPOS)

Im Hinblick auf die Erfüllung der in § 3 ERegG des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) genannten Ziele, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, führt die Bundesnetzagentur einmal jährlich eine Markterhebung im Eisenbahnmarkt durch. Das Eisenbahnregulierungsgesetz bestimmt eine Auskunftspflicht der Marktteilnehmer gegenüber der Regulierungsbehörde.

Die Erhebung wird als Teil des OZG-Programms des Bundes als digitale Verwaltungsleistung über das Webportal Schiene (WEPOS) abgewickelt.

Die von den Unternehmen übermittelten Daten werden ausschließlich in zusammengefasster Form veröffentlicht, so dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben. Ihre Eingaben werden nach https-Standard verschlüsselt übermittelt.

Um an der diesjährigen Markterhebung Schiene teilzunehmen, klicken Sie auf den folgenden Link, der Sie zum Webportal Schiene führt.

Webportal Schiene (WEPOS)

Die Anleitung zur Bedienung von WEPOS steht als Download zur Verfügung.

Anleitung WEPOS (Webportal Schiene) der Bundesnetzagentur (pdf / 925 KB)

Sollten sich bei der Beantwortung der Fragebogen Rückfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in (Sie finden die Kontaktdaten im postalisch zugesandten Anschreiben) oder senden Sie eine E-Mail an:
marktbeobachtung.schiene@bnetza.de

Sondererhebungen

Neben der regulären Markterhebung kann die Bundesnetzagentur gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ERegG im Einzelfall gesonderte Erhebungen zur Erstellung von Studien und Marktanalysen durchführen.

Beispielhafte Themen von Sondererhebungen:

  • Analyse der Märkte für Wartungseinrichtungen
  • Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den deutschen Eisenbahnmarkt
  • Sondererhebung zum Einzelwagenverkehr

Das ERegG bestimmt eine Auskunftspflicht der Marktteilnehmer gegenüber der Regulierungsbehörde. Die übermittelten Daten werden ausschließlich in zusammengefasster Form veröffentlicht, so dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben.

Berichtswesen

Im Referat für "Technische Grundsätze der Eisenbahnregulierung, Digitalisierung im Eisenbahnbereich, Marktbeobachtung, Statistik" werden

Die Marktuntersuchung Eisenbahn wird derzeit einmal jährlich veröffentlicht. Die Veröffentlichungsfristen für die anderen Berichte ergeben sich aus den entsprechenden Rechtsgrundlagen des ERegG.

Endkundenbefragung § 67 Abs. 3 ERegG

Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht gem. § 67 Abs. 3 ERegG vor, dass die Bundesnetzagentur mindestens alle zwei Jahre Vertreter der Nutzer von Dienstleistungen im Bereich des Schienengütertransports und des Schienenpersonenverkehrs konsultiert. Die Bundesnetzagentur erhält so die Gelegenheit möglichen Handlungsbedarf im regulatorischen Kontext aus Sicht der Endkunden zu identifizieren.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Endkundenbefragung § 67 Abs. 3 ERegG.

Statistiken und Sonstiges

Zu dem Themenkomplex Statistiken und Sonstiges zählt die Erfassung, Auswertung und Zusammenfassung allgemeiner Marktdaten und Marktinformationen, der Betrieb notwendiger Datenbanken der Abteilung sowie die Pflege von Kontakten insbesondere zu Verbänden und Behörden.

Kontakt

Eisenbahn - Marktbeobachtung
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Tel.: +49 228 14 - 7017
Fax: +49 228 14 - 6700

E-Mail: marktbeobachtung.schiene@BNetzA.de

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