DB Au­to­Zug GmbH ver­öf­fent­licht Nut­zungs­be­din­gun­gen für Ver­la­de­ein­rich­tun­gen in Nie­büll und Wes­ter­land

Einzelne Punkte bei den Verkehrsflächen und Entgelten sind noch klärungsbedürftig und werden von der Bundesnetzagentur überprüft

Aufgrund einer von der Bundesnetzagentur ausgesprochenen Verpflichtung hat die DB Auto-Zug GmbH am 4. März 2011 Nutzungsbedingungen für die von ihr betriebenen Verladeeinrichtungen in Niebüll und Westerland (sog. Sylt Shuttle) veröffentlicht. Damit besteht für Zugangsberechtigte grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Betreiberin Anträge auf Nutzung dieser Verladeeinrichtungen für Autozug-Reiseverkehre zu stellen.

Die Nutzungsbedingungen sind inhaltlich von der Bundesnetzagentur weitgehend überprüft worden. Einzelne Punkte, wie z. B. der Umfang der für die An- und Abfahrt der Kfz zur Verfügung zu stellenden Flächen oder die Höhe der Entgelte, werden noch überprüft.

Die Nutzungsbedingungen sind auf der Webseite des Sylt Shuttle abrufbar: www.syltshuttle.de

Stand: 10.03.2011

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