Ver­fah­ren zur Öff­nung der Be­triebs­zen­tra­len be­en­det

Die rechtliche Auseinandersetzung der DB Netz AG und der Bundesnetzagentur über die Öffnung der Betriebszentralen (BZ) für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist einvernehmlich beendet worden. Die DB Netz AG und die EVU der DB AG haben die Widersprüche gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 25. Februar 2010 zurückgenommen. Damit wurde auch eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden. Die DB Netz AG hat mittlerweile alle Anordnungen der Bundesnetzagentur aus dem Bescheid weitgehend umgesetzt.

In ihrem Bescheid vom 25. Februar 2010 hatte die Bundesnetzagentur die DB Netz AG verpflichtet, interessierten Wettbewerbern des DB-Konzerns Zugang zu den unternehmenseigenen BZ einzuräumen. Darüber hinaus musste die DB Netz AG ein Konzept erstellen, nach welchen Kriterien EVU Dispositionsarbeitsplätze innerhalb der BZ erhalten können. Zudem wurde festgelegt, dass die DB Netz AG den EVU ständig einen Überblick über den Zugverkehr auf den Strecken geben muss, um die Entscheidungen der Disponenten der DB Netz AG in den BZ genau verfolgen zu können. Gegen diesen Bescheid hatten sowohl die DB Netz AG als auch die EVU der DB AG Widerspruch eingelegt. Nachdem die Widersprüche nunmehr zurückgenommen worden sind, ist der Bescheid bestandskräftig geworden und ein langjähriges Verwaltungsverfahren findet seinen Abschluss.

Der Bescheid, der in enger Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt wurde, ist bereits in weiten Teilen umgesetzt worden. So ist das Öffnungskonzept für die Betriebszentralen auf der Internetseite der DB Netz AG veröffentlicht. Weiter werden die EVU permanent und gleichzeitig über Störungen auf ihrem Laufweg über das von der DB Netz AG entwickelte mailbasierte Informationssystem informiert.

Ab Juli 2011 wird nunmehr allen EVU die Basisversion des Dispositionssystems LeiDis-NK ohne die Erhebung zusätzlicher Kosten zum Trassenpreis zur Verfügung gestellt. Über LeiDis-NK erhalten die EVU neben den Informationen über ihre eigenen Züge zum Ist- und Sollfahrplan nunmehr gleichzeitig auch die für die Disposition wesentlichen Informationen aller weiteren Züge, die sich auf ihrem Laufweg befinden. Hierzu zählen die Geschwindigkeit, die Halte sowie der Sollfahrplan. Ab August 2011 werden, wie von der Bundesnetzagentur gefordert, auch die Zugarten der anderen verkehrenden EVU sichtbar sein.

Entscheidung vom 25. Februar 2010

Stand: 28.04.2011

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