Bundesnetzagentur er­reicht Ei­ni­gung über den Aus­las­tungs­fak­tor im Schie­nen­netz

Die Bundesnetzagentur hat jetzt mit der DB Netz AG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Auslastungsfaktor geschlossen. Die DB Netz AG verpflichtet sich, den Auslastungsfaktor rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 bis zum Ende der Netzfahrplanperiode 2012 nur noch auf den Streckenabschnitten Rottendorf – Fürth (zwischen Würzburg und Nürnberg) und Hailer-Meerholz – Fulda (in Hessen) zu erheben. Auf den sieben weiteren Streckenabschnitten, auf denen bisher auch der Auslastungsfaktor in Höhe von 1,2 auf den Trassengrundpreis erhoben wurde, entfällt dieser. Insgesamt spart der Markt dadurch im kommenden Jahr im Vergleich zu 2010 rund 13 Mio. Euro.

Mit Bescheid vom 1. Juli 2011 hatte die Bundesnetzagentur die Erhebung des Auslastungsfaktors beanstandet, der als Entgeltbestandteil auf bestimmten Streckenabschnitten mit hoher Zugauslastung entsprechend des Trassenpreissystems der DB Netz AG erhoben wird. Der Auslastungsfaktor soll dazu dienen, Anreize zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zu schaffen. Die DB Netz AG hatte aufgrund der Entscheidung der Bundesnetzagentur die Anwendung des Faktors bei der Trassenpreisberechnung zunächst ausgesetzt und gleichzeitig dem Bescheid widersprochen. Durch den nun geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag wird das Verfahren beendet.

Mit dem Vertragsschluss schafft die Bundesnetzagentur Planungs- und Rechtssicherheit, die durch langwierige Gerichtsverfahren und den damit einhergehenden Preisunsicherheiten im Markt nicht erreicht worden wäre. Hierdurch ist ein langfristig kalkulierbares und damit nachhaltig attraktives Verkehrsangebot sichergestellt.

Vertragstext: Auslastungsfaktor im Schienennetz (pdf / 18 KB)

Stand: 30.11.2011

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