Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Ge­büh­ren­ver­ord­nung ver­öf­fent­licht

Verwaltungsvorschrift zur Gebührenverordnung veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der am 15.05.2021 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV) hat die Bundesnetzagentur gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 EReg-BGebV am 12.01.2022 eine Verwaltungsvorschrift (VwV-EReg-BGebV) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, um eine einheitliche und transparente Verwaltungspraxis bei der Gebührenfestsetzung sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift dient insbesondere der Bestimmung der konkreten Gebühr bei sogenannten Rahmengebühren. Bei Rahmengebühren wird die angemessene Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens für eine öffentliche Leistung aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ermittelt.

Die Verwaltungsvorschrift sieht bei der Erhebung einer Rahmengebühr insgesamt fünf verschiedene Stufen vor. Für jede Stufe wurde hierbei ein Betrag errechnet, der dem Bearbeitungsaufwand eines durchschnittlichen Falles der jeweiligen Stufe entspricht.

Der konkrete Fall wird der zutreffenden Stufe anhand seiner Komplexität zugeordnet (sehr einfacher Fall bis sehr komplizierter Fall).
Bei atypischen Fallgestaltungen ist es der Bundesnetzagentur möglich, von dem grundsätzlich geltenden Betrag der jeweiligen Stufe abzuweichen.

Darüber hinaus enthält die Verwaltungsvorschrift Hinweise für das jeweilige Vorgehen bei den verschiedenen Möglichkeiten zur Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Personenbahnsteigen sowie Hinweise für die Bestimmung des Gebührenschuldners.

Die Verwaltungsvorschrift steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung

Verwaltungsvorschrift zur Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (VwV-EReg-BGebV) Stand: 01/2022 (pdf / 478 KB)

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