Ei­fel­bahn Ver­kehrs­ge­sell­schaft mbH

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH, Allgemeiner Teil (SNB-AT) gültig ab 3. April 2013 (pdf / 129 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH, Besonderer Teil (SNB-BT) gültig ab 3. April 2013 (pdf / 520 KB)

Liste der Entgelte gültig ab 13.12.2015 (pdf / 27 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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