Ei­sen­bahn­freun­de Wet­ter­au e.V.

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz-Benutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (SNB-AT) (pdf / 85 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen- Besonderer Teil (SNB-BT) (pdf / 72 KB)

Liste der Entgelte (pdf / 18 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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