In­fra­struk­tur­be­trieb der Stadt Ar­ne­burg

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz – Benutzungsbedingungen der Stadt Arneburg (SNB Arneburg) (pdf / 279 KB)

Anhang 1 -Betriebsführung auf der Strecke 6426 im Abschnitt Awanst.Hassel- Bf.Niedergörne Stand 05/2008 (pdf / 63 KB)

Anhang 2 - Dienstordnung für die Betriebsführung auf der Eisenbahninfrastruktur der Stadt Arneburg (pdf / 3 MB)

Anhang 3 - Entgeltliste für Benutzung der Serviceeinrichtungen der Stadt Arneburg (pdf / 145 KB)

Anhang 3 - Preisblatt Bahn für die Jahre 2018 bis 2020 (pdf / 97 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

Mastodon