Mansfelder Bergwerksbahn e. V.
Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.
Anhang 2 Regelwerksverzeichnis des EIU Mansfelder Bergwerksbahn e. V. (pdf / 11 KB)
Anhang 3 Infrastrukturnutzungsvertrag gültig ab 10.12.2017 (pdf / 141 KB)
Anhang 4 Lage im Netz (pdf / 61 KB)
Anhang 5 Unfallmeldetafel für die öffentliche MBB-Eisenbahninfrastruktur (pdf / 84 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.