Roß­berg­bahn - Stadt Bad Wurz­ach

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Stadt Bad Wurzach - Allgemeiner Teil (SNB-AT), gültig ab 01.12.2023 (pdf / 172 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Stadt Bad Wurzach - Besonderer Teil (SNB-BT), gültig ab 01.12.2023 (pdf / 149 KB)

Liste der Entgelte für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Stadt Bad Wurzach Netzfahrplanperiode 2024/2025 (pdf / 102 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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