Informationsveranstaltung zum besonderen Zuweisungsverfahren bei baubedingt eingeschränkter Infrastruktur im Netzfahrplan (Ziffer 4.2.1.16 SNB der DB Netz AG)
Gemäß § 44 Abs. 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes kann der Betreiber von Schienenwegen ein besonderes Zuweisungsverfahren von Schienenwegkapazität im Netzfahrplan anwenden, für den Fall, dass die Schienenwegkapazität durch Baumaßnahmen vorübergehend nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Dieses besondere Zuweisungsverfahren ist in den SNB festzulegen.
Die DB Netz AG hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ein entsprechendes Verfahren erarbeitet. Hieran war die Bundesnetzagentur beteiligt.
Um die Zugangsberechtigten über die beabsichtigte Regelung zu informieren, wird das vorgesehene Verfahren am 30.03.2017 um 11 Uhr in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur vorgestellt.
Datum: | 30.03.2017 |
Adresse: | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn |
Raum: | 0.01 |
Beginn: | 11 Uhr |
Bei Interesse wird um Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bis zum 27.03.2017 unter folgender E-Mail Adresse gebeten:
Frau Pinno Tel.: 0228 / 14-7039
E-Mail: Stefanie.Pinno@BNetzA.de
Stand: 15.03.2017