Ein­la­dung zur In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung "Be­son­de­res Zu­wei­sungs­ver­fah­ren bei bau­be­dingt ein­ge­schränk­ter Schie­nen­weg­ka­pa­zi­tät im Netz­fahr­plan - Be­deu­tung für die Auf­ga­ben­trä­ger"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DB Netz AG hat mit Wirkung zum 30.06.2017 ein besonderes Zuweisungsverfahren bei baubedingt eingeschränkter Schienenwegkapazität im Netzfahrplan eingeführt. Dieses wird erstmalig für die Netzfahrplanerstellung 2019 angewandt. Für Zugangsberechtigte bedeutet dieses neue Verfahren eine verbesserte Möglichkeit zur Einflussnahme hinsichtlich der Nutzung der baubedingt eingeschränkten Kapazität durch ihre Verkehrsart. Gleichzeitig können damit im Vorfeld der Netzfahrplanerstellung in den Bauzeiträumen wesentlich verbindlichere Aussagen zur Durchführbarkeit von Betriebsprogrammen ermöglicht werden.

Das besondere Zuweisungsverfahren bei baubedingt eingeschränkter Schienenwegkapazität im Netzfahrplan ist in der Richtlinie 402.0305 Kapitel 2 (Seiten 1 - 6) beschrieben. Diese ist Teil des netzzugangsrelevanten Regelwerks der SNB und im Internetauftritt der DB Netz AG abrufbar unter: http://www1.deutschebahn.com/file/fahrweg-de/8905278/c9sEBhHEb11sGuC31khrZYBQ4UM/9945006/data/402.0305.pdf

Den Aufgabenträgern im SPNV kommen in diesem Verfahren eine entscheidende Bedeutung zu - insbesondere, wenn mehrere Nahverkehrs-EVU in ihrem Auftrag verkehren und auf einer Strecke von Baumaßnahmen tangiert sind. Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur möchte daher die DB Netz AG den Aufgabenträgern das Verfahren im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorstellen und Fragen zu dem Verfahren bzw. den Nutzen beantworten.

Wir laden Sie daher recht herzlich zu unserer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein. Diese findet am 26.07.2017 ab 11:00 Uhr in Raum 0.10 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn statt. Sofern Ihnen eine Teilnahme möglich ist, bitten wir um Rückmeldung bis 21.07.2017 an stefanie.pinno@bnetza.de.
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