Marktdialog Entflechtung 2018
Mit der Einführung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe übernommen, die Einhaltung der Entflechtungsbestimmungen zu überwachen. Dies betrifft alle am Eisenbahnmarkt tätigen Unternehmen, soweit diese hiervon nicht befreit sind (§ 2 Abs. 4 ERegG).
Die Bundesnetzagentur hat unter anderem im Kontext der laufenden Entgeltgenehmigungsverfahren festgestellt, dass es Schwierigkeiten bei der Lesart bzw. der Umsetzung der Entflechtungsvorschriften auf Seiten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt. Daher hat die Bundesnetzagentur am 20.06.2018 in Berlin eine Diskussionsveranstaltung zur organisatorischen Trennung und Entflechtung im Eisenbahnmarkt durchgeführt.
Die Entflechtungsvorschriften dienen insbesondere dazu, Diskriminierungen, Quersubventionierungen und andere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen zur Entflechtung im Eisenbahnregulierungsgesetz und der Information über die gesetzlichen Befreiungstatbestände. Teilnehmer waren Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Verbände. Mit Ihnen wurde über ihre Informationsbedürfnisse diskutiert. Die verschiedenen Marktteilnehmer berichteten zudem über ihre bisherigen Erfahrungen und zukünftigen Erwartungen.
Die Bundesnetzagentur wird auch künftig ihren Beitrag zu einem diskriminierungsfreiem Zugang zur Infrastruktur, angemessenen Nutzungsentgelten und einer interessengerechten Kapazitätsbewirtschaftung leisten. Die Erkenntnisse des Marktdialogs tragen dazu bei, Entscheidungen über Befreiungen von den Entflechtungsregeln so zu treffen, dass die Unternehmen nicht unnötig mit Bürokratie belastet werden.
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