Leitlinien
Die Bundesnetzagentur hat sechs Papiere mit Leitlinien zur Möglichkeit der Befreiung von Regulierungsanforderungen für Betreiber von Schienenwegen, Serviceeinrichtungen und Werksbahnen veröffentlicht.
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält in § 2 ERegG verschiedene Befreiungstatbestände und gesetzliche Ausnahmen vom Anwendungsbereich bestimmter Regelungen zur Zuweisung von Kapazitäten und Erhebung von Entgelten für Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Daneben werden in § 15 ERegG Befreiungsmöglichkeiten für Betreiber von Werksbahnen vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur hat sechs Leitlinienpapiere zu verschiedenen Aspekten der Befreiungstatbestände entwickelt, welche ihren Regelungsgegenstand und Geltungsbereich beschreiben sowie Anforderungen an die Antragsteller darlegen. Die Dokumente sollen einerseits den Antragstellern als Orientierungshilfe bei der Entscheidung über das Stellen eines Befreiungsantrags dienen und andererseits das Verwaltungsverfahren vereinfachen.
Zudem wird in einer Handreichung erläutert, wie Eisenbahninfrastrukturbedingungen hinsichtlich der „Richtlinie über die Anlagenpreisförderung im Einzelwagenverkehr (APF)“ angepasst werden können.