Po­si­ti­ons­pa­pie­re

Die Bundesnetzagentur hat in einem Arbeitskreis mit der DB Netz AG und verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Positionspapier zur betrieblichen Disposition erarbeitet.

Aufgrund der hohen Kapazitätsauslastung im Streckennetz der DB Netz AG führen Störungen oder Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf täglich zu Abweichungen vom Fahrplan. Um die Verkehre wieder in die Fahrplanmäßigkeit zurückzuführen, bedarf es der Disposition. Hierbei handelt es sich um betriebliche Weisungen der Disponenten in den Betriebszentralen der DB Netz AG an die Fahrdienstleiter zur Regelung der Reihenfolge der Züge. Grundlage für die Dispositionsentscheidung der DB Netz AG sind die von ihr in einem eigenen Regelwerk (Richtlinie 402.0201) aufgestellten Dispositionsziele und Dispositionsregeln. Die entscheidende Dispositionsregel Nr. 5 lautet: "Bei gleichwertigen Zügen haben schneller fahrende Züge grundsätzlich Vorrang vor langsamer fahrenden Zügen." In der Praxis führt dies häufig dazu, dass beispielsweise Züge des Nahverkehrs durch Züge des Fernverkehrs überholt werden, was Verspätungen und Anschlussverluste bei ursprünglich pünktlichen Zügen zur Folge haben kann.

Zum beschriebenen Problemfeld initiierte die BNetzA einen Arbeitskreis, der analysieren sollte, ob und inwieweit die Anwendung der Dispositionsregel Nr. 5 den Bedürfnissen der EVU angepasst werden kann und welche alternativen oder zusätzlichen Instrumente zur Verfügung stehen. Der Kernarbeitskreis hat ein Positionspapier sowie verschiedene Änderungen der Schienennetz-Benutzungsbedigungen der DB Netz AG erarbeitet. Im Ergebnis soll eine Klarstellung erfolgen, dass bei Anwendung der Dispositionsregel Nr. 5 Ausnahmen möglich sind. Hinsichtlich der weiteren Ergebnisse wird auf das Positionspapier verwiesen. Die Bundesnetzagentur wird die weitere Umsetzung begleiten und nach Inkrafttreten die betrieblichen Auswirkungen im Blick behalten.

Positionspapier zur betrieblichen Disposition (pdf / 26 KB)

Stand:  04.08.2015

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