Bio­me­than / Ge­bots­ter­min 1. De­zem­ber 2021

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekannt:

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 16,88 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert, das einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 18,98 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,84 ct/kWh.

Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 21 Geboten mit einer Gebotsmenge von 147.980 kW einen Zuschlag.
Mit dieser Veröffentlichung am 14. Januar 2022 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 21. Januar 2022, als bekanntgegeben anzusehen.

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Abs. 1 EEG)

Hinweis:
Die vom Bundestag am 24. Juni 2021 beschlossenen Änderungen zu § 39j Satz 2 EEG 2021 zu diesem Gebotstermin dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewendet werden (§ 105 Absatz 5 EEG).

Dies betrifft insbesondere die Teilnahme ohne Genehmigung: Solchen Geboten kann erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ein Zuschlag erteilt werden. Bleibt diese Genehmigung aus, können für diese Gebote keine Zuschläge erteilt werden.
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert
(Neuanlagen) (ct/kWh)
Meldefrist für Genehmigungen
1. Dezember 2021150.00019,010. November 2021

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Dezember 2021.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.

Abgabefrist für diesen Gebotstermin ist Mittwoch, der 1. Dezember 2021. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 150.000 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der Leistung zu verstehen, die zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Herleitung:

Das Volumen von 150 Megawatt wird jährlichen vergeben, § 28b Absatz 4 EEG 2021. Im Jahr 2021 sind weder Mengen hinzuzurechnen noch abzuziehen.

Höchstwert

Der Höchstwert für neue Anlagen beträgt für diesen Gebotstermin 19 Cent pro Kilowattstunde (gem. § 39l Abs. 1 EEG).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Meldefrist Genehmigungen

Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 10. November 2021 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Nach § 39j i.V.m. § 39 Absatz 1 Nummer 2 und 3 EEG müssen die Genehmigungen drei Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und gemeldet worden sein. Eine Verschiebung der Abgabefrist für die Gebote durch Feiertage oder Wochenenden ändert daran nichts.

Sofern Gebote für noch nicht genehmigte Anlagen (siehe Hinweis oben) abgegeben werden, bedarf es nur der Registrierung der geplanten Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister, die auch drei Wochen vor dem Gebotstermin erfolgen muss.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Achtung: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular Gebotsabgabe 1.12.2021 (pdf / 2 MB)
Inhaber Genehmigung Biomethan (pdf / 614 KB)
Formblatt „Zusätzliche Standortangaben“ (pdf / 120 KB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)
Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Rücknahme des Gebots (pdf / 74 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:

Antrag auf Erstattung der Sicherheit (pdf / 1 MB)

Stand: 14.01.2022

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