Check­lis­te Ge­bots­ab­ga­be

Sollten technische Probleme beim Ausfüllen der Formulare auftreten, liegt dies zumeist am verwendeten PDF-Viewer. Insbesondere die in Webbrowsern vorinstallierten PDF-Viewer haben häufig nicht die benötigten Formular-Funktionalitäten. Falls beim Aufruf der Formulare im Browserfenster Probleme auftreten, müssen die Formulare zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden und dann von dort aus in einem PDF-Programm geöffnet werden. Mit den Programmen von Adobe funktionieren die Formulare.

Die nachfolgenden Punkte sind für eine erfolgreiche Gebotsabgabe abzuhaken:

  • Formular für die Gebotsabgabe am Computer ausgefüllt und in einem gesonderten verschlossenen Umschlag (Umschlag im Umschlag = Gebotsumschlag) beigefügt. Der Gebotsumschlag muss entweder durch eine Beschriftung (z.B. „Gebot“) oder einem Anschreiben an die Bundesnetzagentur mit entsprechendem Inhalt als Gebot kenntlich gemacht werden.
  • ggf. Vollmachtsurkunde am Computer ausgefüllt und dem Gebot als Anlage beigefügt
  • ggf. Formular zu den Anteilseignern am Computer ausgefüllt und dem Gebot als Anlage beigefügt
  • Sämtliche Unterlagen können im gesonderten Gebotsumschlag versendet werden – zwingend ist es das Gebot in den Umschlag-im-Umschlag zu verpacken – und an die im Gebotsformular angegebene Adresse zu senden.

Zusätzlich für Gebote für Windenergieanlagen an Land

  • ggf. Formblatt "Weitere Anlagen" am Computer ausgefüllt und dem Gebot als Anlage beigefügt
  • ggf. Kopie der Meldung der Genehmigung an das Marktstammdatenregister

Zusätzlich für Gebote für Solaranlagen

  • ggf. Formblatt Standort am Computer ausgefüllt und dem Gebot als Anlage beigefügt
  • Bei Freiflächenanlagen: Kopie des entsprechenden Beschlusses zum Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss oder beschlossener Bebauungsplan) oder in Verfahren nach § 38 BauGB den Planfeststellungsbeschluss, die Plangenehmigung oder den Beschluss über die Planänderung zur geplanten Freiflächenanlage. Erforderlich ist der Nachweis der Beschlussfassung: Planzeichnungen ohne Unterschrift und Siegel genügen nicht den Anforderungen!

Die folgenden Zahlungen sind nach Möglichkeit mittels einer einzigen Überweisung zu leisten:

  1. Gebühr in Höhe von 522,- Euro pro Gebot für Windenergie an Land und 586 Euro für ein Gebot für Solarenergie.
  2. Die Erstsicherheit beträgt bei Geboten für Solaranlagen in Höhe von grundsätzlich 5 Euro pro angebotenem Kilowatt installierter Leistung.
    Die Sicherheit bei Geboten für Windenergieanlagen an Land beträgt 30 Euro pro angebotenem Kilowatt installierter Leistung.
    Eine Sicherheit kann auch durch das Stellen einer Bürgschaft in der entsprechenden Höhe geleistet werden und muss dann nicht überwiesen werden.

Die Gebühr ist zusammen mit der Sicherheit zu überweisen, wenn die Sicherheit nicht durch das Stellen einer Bürgschaft geleistet wird (eine Zahlung pro Gebot). Zahlungen für mehrere Gebote sind zwingend zu trennen. Die Zahlung muss bis zum Gebotstermin auf dem folgenden Konto eingegangen sein:

Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse
IBAN: DE81590000000059001020
BIC: MARKDEF1590
unter Angabe des Zwecks „ZV91571460“ und individueller Angabe zur Zuordnung der Sicherheit zu dem Gebot
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