In­no­va­ti­ons­aus­schrei­bun­gen: Ge­bots­ter­min 1. Mai 2026

Bekanntmachung der Ausschreibung

Gem. § 3 Abs. 2 InnAusV i. V. m. § 29 Abs. 1 EEG

Informationen zur Anwendung „Solarpaket I“

Durch das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (sog. Solarpaket I) wurden verschiedene Änderungen bezüglich der Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments vorgenommen, welche für Solaranlagen des ersten Segments als Teil von Anlagenkombinationen entsprechend gelten (§ 6 Absatz 2 Nr. 1 InnAusV in Verbindung mit § 37 EEG 2023). Für einen Teil dieser Änderungen fehlt weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission; sie dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewandt werden. Bis zur Erteilung der Genehmigung sind die entsprechenden Regelungen in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden (§ 101 Abs. 1 S. 2 EEG 2023).

Für die Anwendung der durch das Solarpaket I eingeführten maximalen Gebotsmenge von 50 Megawatt für den Solaranteil von Geboten (§ 37 Abs. 3 EEG 2023) fehlt weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung. Sofern die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung nicht bis zum Gebotstermin, also spätestens am 30. April 2026, erteilt wird, beträgt die maximale Gebotsmenge für den Solaranteil für diesen Gebotstermin weiterhin 20 Megawatt (gem. § 37 Abs. 3 EEG in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung).

Falls die beihilferechtliche Genehmigung bis zum Gebotstermin erteilt wird, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen. 
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert (ct/kWh)Meldefrist für Genehmigungen
4. Mai 2026475.0007,137. April 2026

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Mai 2026.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.

Da der 1. Mai 2026 ein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, hier den 4. Mai 2026 (§§ 188, 193 BGB).

Die Abgabefrist für diesen Termin ist daher Montag, der 4. Mai 2026. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Sie können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 475.000 Kilowatt.

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der zu installierenden Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Hintergrund: Das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2026 beträgt insgesamt 950 Megawatt und wird gleichmäßig auf die zwei Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt (§ 28e Abs. 2 EEG). Das Volumen wird um die nach § 28e Abs. 3 und 4 EEG definierten Mengen angepasst.

Die Bundesnetzagentur hat das Ausschreibungsvolumen nicht nach § 28e Abs. 5 EEG verringert.

Höchstwert

Der Höchstwert für diesen Gebotstermin beträgt 7,13 Cent pro Kilowattstunde nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 10 InnAusV.

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Gebote auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Zu diesem Gebotstermin dürfen Gebote mit Solar-Freiflächenanlagen als Teil der Anlagenkombination abgegeben werden, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden sollen (nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 InnAusV in Verbindung mit § 37 Abs. 4 EEG).

Es dürfen keine Gebote mit Solar-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen abgegeben werden, wenn die im Marktstammdatenregister bis drei Monate vor dem Gebotstermin registrierten Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 eine installierte Leistung von 80 Gigawatt überschreiten. Die ermittelte installierte Leistung liegt zum Registrierungsstichtag 31. Januar 2026 bei 16,5 Gigawatt.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Gebote mit Solar-Freiflächenanlagen, welche auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben h) und i) EEG errichtet werden sollen, als Teil der Anlagenkombination können zu diesem Gebotstermin in sämtlichen Bundesländern im Zuschlagsverfahren berücksichtigt werden.

Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Bekanntmachung war keine Verordnung einer Landesregierung aufgrund von § 37c Abs. 2 EEG erlassen. Der Bundesnetzagentur wurden zudem bis spätestens drei Monate vor dem Gebotstermin keine Mitteilungen einer Landesregierung über die Überschreitung einer Auslöseschwelle gemacht.

Meldefrist, Genehmigungen und Registrierung von Projekten

Genehmigungen von Windenergieanlagen müssen bis zum 7. April 2026 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Genehmigungen von Biomasseanlagen müssen bis zum 7. April 2026 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Hintergrund: Die Genehmigungen für Windenergieanlagen oder Biomasseanlagen müssen vier Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und gemeldet worden sein.

Solaranlagen, Speicher, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen müssen bis zum Gebotstermin als Projekt im Marktstammdatenregister registriert werden (§ 6 Abs. 3 InnAusV).

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Die benötigten Formulare sind auf einen Computer herunterzuladen und von dort mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf den Internetseiten von Adobe kostenlos zu beziehen) zu öffnen. Die Formulare sind mit dem Computer auszufüllen, sofern dies auf dem jeweiligen Formular vorgegeben ist. Auf diesen Formularen gilt, dass handschriftlich ausgefüllte Felder nicht den Formatvorgaben entsprechen.

Es sind die Formulare des aktuellen Gebotstermins zu verwenden. Formulare, die von den für den aktuellen Gebotstermin veröffentlichten Formularen abweichen, dürfen nicht verwendet werden.

Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Gebotsabgabe 1. Mai 2026 (pdf / 877 KB)
Bürgschaftsformular (pdf / 62 KB)

Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 598 KB)

Weitere Standortangaben für Anlagenkombinationen (pdf / 624 KB)
Weitere Genehmigung nach dem BImSchG (pdf / 602 KB)

Erklärung Inhaber Genehmigung Biomasse / Wind an Land (pdf / 586 KB)
Gebotsrücknahme (pdf / 126 KB)

Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Für besondere Solaranlagen auf Ackerflächen, landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen und auf Parkplatzflächen als Teil der Anlagenkombination ist die nach § 85c Abs. 1 und 2 EEG getroffene Festlegung besondere Solaranlagen (Az. 8175-07-00-21/1) vom 1. Oktober 2021 zu beachten.

Für besondere Solaranlagen auf Grünland und Moorböden als Teil der Anlagenkombination ist die nach § 85c Abs. 1 und 3 EEG getroffene Festlegung Az. 4.08.01.01/1#4 vom 1. Juli 2023 zu beachten.

Weitere Hinweise

Keine zusätzlichen Unterlagen benötigt

Für ein erfolgreiches Verfahren ist die Nutzung der oben bereitgestellten Formulare ausreichend. Von Eigenerklärungen außerhalb des Gebotsformulars und der Zusendung weiterer Unterlagen ist im Rahmen einer zügigen Gebotsprüfung abzusehen. Insbesondere sind folgende Mitteilungen und Unterlagen überflüssig:

  • Kopien der Genehmigungen
  • Auszüge aus dem Marktstammdatenregister
  • Sämtliche Unterlagen zur Bauleitplanung
  • Mitteilung alter Behördenzuständigkeiten, alter Aktenzeichen, alter Genehmigungsinhaber oder alter Flurstücksbezeichnungen
  • Eigenerklärungen der Inhaberschaft der Grundstücke
  • Katasterauszüge
  • Gesellschaftsverträge

Rückerstattung von Zahlungen

Nicht benötigte bar hinterlegte Sicherheiten, überzahlte Gebühren und sonstige zu diesem Verfahren eingegangene Zahlungen werden nach der Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Gebotstermins unverzüglich freigegeben. Aufgrund verschiedener interner und externer Prüfprozesse dauert es nach Bekanntgabe der Ergebnisse regelmäßig bis zu sechs Wochen, bis die Zahlungen von der Bundeskasse ausgeführt werden.

Stand:  27.03.2026

Kontakt

Referat 618 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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