Innovationsausschreibungen
Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch.
Es werden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Hier finden Sie alle Informationen.
Hier finden Sie alle Informationen.
Kontakt
Referat 618 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de