Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2018 - KWK-An­la­gen

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen 1. Juni 2018
Ausgeschriebene Menge (kW)93.019
Zuschlagsmenge (kW)91.212
zulässiger Höchstwert (ct/kWh)7,00
durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)4,31
niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)
2,99
höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)5,20
Liste der Zuschläge - Gebotstermin 1. Juni 2018 (pdf / 111 KB)

Bekanntmachung der Ausschreibung für KWK-Anlagen

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Zum Gebotstermin 1. Juni 2018 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2018.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Freitag, der 1. Juni 2018. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Juni 2018 beträgt 93,019 Megawatt.
Das Ausschreibungsvolumen setzt sich zusammen aus den 75 MW, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2a KWKAusV für KWK-Anlagen auszuschreiben sind, und dem Ausschreibungsvolumen des vorangegangenen Gebotstermins in Höhe von 18,019 MW, für das nach § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV keine Zuschläge erteilt wurden (gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 KWKAusV).

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 € (70 € x 2.000 kW) zu zahlen. Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr (bitte beachten Sie die Überweisungshinweise) überwiesen oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vorgegebenen. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Folgende Formulare sind in dem Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Formular für die Gebotsabgabe (01.06.2018) (pdf / 1 MB)

Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 585 KB)

Bürgschaftsformular (pdf / 1 MB)

Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 1 MB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Es wird um Beachtung der Hinweise zum Ausschreibungsverfahren gebeten.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:
Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 1 MB)

Stand: 12.06.2018

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