Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2025 – Innovative KWK-Systeme

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme (Gebotstermin 1. Juni 2025)
Ausgeschriebene Menge (kW)29.970
Zuschlagsmenge (kW)25.340
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)12,00
Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)7,15 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)5,98
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)7,90

Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
Bieter

Anlagenstandort

MaStR-Nr.GebotsnummerZuschlagsnummer
Stadtwerke Hürth AöRGemeinde 028 Hürth, 
Gemarkung 054674 
Hermülheim, 
Flur 2, Flurstück 679
50354 Hürth
SEE995989872826, SEE978514445542SWH_HKW01_iKWKiKWK25-1-2
Stadtwerke Bad Kissingen GmbHHeiligenfelder Allee 16
97688 Bad Kissingen
SEE962153796295, 959215616806, 940476409849 iKWK25-1-8
Stadtwerke Lübeck Energie GmbHRatekauer Weg 7
23554 Lübeck
SEE963963715056iKWK RATiKWK25-1-9
Stadtwerke Lübeck Energie GmbHPosener Straße 39-41
23554 Lübeck
SEE998028245018iKWK POSiKWK25-1-11
Stadtwerke Lübeck Energie GmbHCarl-Gauss-Straße 100
23562 Lübeck
SEE983850434648iKWK CGS Gebot 2iKWK25-1-12
Stadtwerke Lübeck Energie GmbHGeniner Straße 80
23560 Lübeck
SEE965646058641iKWK GENiKWK25-1-13
Ahrtal-Werke GmbHDahlienweg 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
SEE926947391288Gebot 1iKWK25-1-15
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbHSalinenstr. 31
74523 Schwäbisch Hall
SEE964778323085Gebot 1iKWK25-1-17
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 8. Juli 2025, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 15. Juli 2025 als bekanntgegeben anzusehen sind.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde ist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Hausanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf), einzureichen. Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 76 Abs. 1 EnWG).

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Kurzübersicht
Abgabefrist für den GebotsterminAusschreibungsvolumenHöchstwertVerfahren
1. Juni 202529,970 MW12,0 ct/kWhPay as bid

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2025.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Da der 1. Juni 2025 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, hier den 2. Juni 2025 (§§ 188, 193 BGB).
Abgabefrist für diesen Termin ist Montag, der 2. Juni 2025. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Juni 2025 beträgt 29,970 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind, zuzüglich einem Ausschreibungsvolumen vorangegangener Gebotstermine in Höhe von 6 MW, für das der Zuschlag entwertet worden ist (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWKAusV). Hiervon wird die Gebotsmenge in Höhe von 1,030 MW abgezogen, für die beim vorangegangenen Gebotstermin gem. § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV über das Ausschreibungsvolumen hinaus ein Zuschlag erteilt wurde (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWKAusV).

Höchstwert und Gebotsverfahren

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Überweisungshinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Gebotsabgabe 1. Juni 2025 (pdf / 1 MB)
Hinweis: Die Abgabe des Wärmetransformationsplans ist nach der Streichung von § 8 Abs. 1 Nr. 13 KWKAusV zum 1. April 2025 nicht mehr notwendig.

Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.

Stand:  08.07.2025

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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