Gebotstermin 1. Dezember 2025 – Innovative KWK-Systeme
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)
Die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wird zum Gebotstermin am 1. Dezember 2025 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Gebote müssen spätestens am Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Es ist zur Ausschreibungsrunde am 1. Dezember 2025 nicht mehr möglich, Gebote postalisch bei der Bundesnetzagentur abzugeben.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, sind eine Bieter-Authentifizierung und eine Registrierung für die GBG bis spätestens einschließlich zum 24. November 2025 (eine Woche vor Gebotstermin) notwendig. Senden Sie dafür das Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ unterschrieben per E-Mail mit dem Betreff „Authentifizierung KWK/iKWK Gebotstermin 1. Dezember 2025 - [Bietername] spätestens bis einschließlich 24. November 2025 an kwk-ausschreibungen@bnetza.de. Die Details zur Authentifizierung und zur Registrierung für die GBG finden sich unter Ausschreibungsverfahren.
Die Bundesnetzagentur hat für das elektronische Ausschreibungsverfahren am 1.September 2025 ein offenes Webinar durchgeführt. Die Unterlagen zu dem Webinar können Sie hier herunterladen.
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Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungsvolumen | Höchstwert | Verfahren |
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1. Dezember 2025 | 34,261 MW | 12,0 ct/kWh | Pay as bid |
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Dezember 2025.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen spätestens am Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 34,261 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind, zuzüglich einem Ausschreibungsvolumen vorangegangener Gebotstermine in Höhe von 4,631 MW, für das der Zuschlag entwertet worden ist (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWKAusV). Des Weiteren wird dem Ausschreibungsvolumen die Gebotsmenge in Höhe von 4,630 MW hinzuaddiert, für die beim vorangegangenen Gebotstermin gem. § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV kein Zuschlag erteilt werden durfte (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWKAusV).
Höchstwert und Gebotsverfahren
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Sicherheit
Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Überweisungshinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.
Standort der KWK-Anlage
Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Daher werden Gebote ausgeschlossen, die nicht über die GBG abgegeben werden.
Vollständige Befüllung des elektronischen Gebotsformulars, Manipulationsverbot und Richtigkeit der Angaben
Die Bundesnetzagentur stellt ein elektronisches Gebotsformular im Excel-Format bereit. An dem bereitgestellten elektronischen Gebotsformular dürfen vom Bieter keine strukturellen Veränderungen (Einfügen oder Löschen von Zeilen, Verändern und Löschen von Formeln etc.) vorgenommen werden (Manipulationsverbot). Eintragungen sind nur in den dafür vorgesehenen Feldern, nach der vorgegebenen Syntax vorzunehmen. Manipulationen an dem vorgegebenen Gebotsformular führen ebenfalls zu einem Ausschluss des Gebotes nach § 12 KWKAusV.
Die Bundesnetzagentur fragt mit dem elektronischen Gebotsformular ausschließlich Informationen ab, die zur Bewertung und Reihung der abgegebenen Gebote erforderlich sind. Das Gebotsformular muss vom Bieter daher vollständig befüllt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gebote nach § 12 KWKAusV auszuschließen sind, wenn sie die von der Bundesnetzagentur angeforderten Angaben nicht enthalten. Wir empfehlen daher, das Gebotsformular im sog. „Vier-Augen-Prinzip“ zu befüllen!
Der Bieter ist verpflichtet, zutreffende Angaben zu machen. Falsche Angaben können zum Ausschluss des Gebotes nach § 12 KWKAusV oder Ausschluss des Bieters nach § 13 KWKAusV führen.
Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:
Das elektronische Gebotsformular besteht aus insgesamt vier auszufüllenden Excel-Tabellenblättern:
- Bieter
- Gebot
- Gebuehr_Sicherheit
- Eigenerklaerung
Das Tabellenblatt „Ausfüllhilfe“ gibt Ihnen einen Überblick über die auszufüllenden Tabellenblätter und enthält generelle Ausfüll-Hinweise. Diese Hinweise sind zwingend beim Ausfüllen der vier Tabellenblätter zu beachten.
Das Gebotsformular beinhaltet auch das Tabellenblatt „Daten-BNetzA“. Dieses ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dient lediglich der Datenweiterverarbeitung durch die Bundesnetzagentur.
Alle Tabellenblätter des Gebotsformulars sind schreibgeschützt. Eintragungen können vom Bieter nur in den hellblauen Zellen gemacht werden. Weiße Zellen werden automatisch befüllt. In diesen Zellen sind keine Eintragungen vom Bieter vorzunehmen. Auf den einzelnen Tabellenblättern sind jeweils spezifische Ausfüll-Hinweise, die für das jeweilige Tabellenblatt relevant sind, vorgesehen. Diese sind beim Ausfüllen zwingend zu beachten.
Die Voreinstellung der Tabellenblätter ist bei 100% Zoomfaktor. Sollten einige Teile der Tabellenblätter nicht für Sie sichtbar sein, gehen Sie wie folgt vor: Prüfen Sie, ob ein anderer Zoomfaktor eingestellt ist und ändern diesen auf 100 %.
Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:
Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Die Formulare „Angaben zum Bevollmächtigen“ und „Weitere Einheiten der KWK-Anlage“ sind zum Gebotstermin 01.Dezember 2025 nicht mehr separat zum Gebotsformular einzureichen. Im Gebotsformular ist der Inhalt dieser beiden Formulare bereits abgebildet. Eintragungen sind somit im Gebotsformular entsprechend vorzunehmen.
Einreichung der Formulare
Die Gebotsabgabe ist bis zum Ablauf des Gebotstermins, dem 1. Dezember 2025 möglich.
Bitte beachten Sie, die eingescannten Kopie des Bürgschaftsformulars zwingend in ein PDF-Format zu überführen. Bilddateien wie beispielsweise JPEG oder PNG können nicht in der GBG hochgeladen werden.
Durch das erfolgreiche Hochladen des Gebotsformulars und ggf. ergänzender Unterlagen (z.B. Bürgschaftsformular) in der GBG gilt das Gebot als zugegangen. Das erfolgreich hochgeladene Gebotsformular und ggf. ergänzende Unterlagen können bis zum Ablauf des Gebotstermins verändert werden. Dies kann durch das Hochladen neuer Versionen des Gebotsformulars und der ergänzenden Unterlagen erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt für den Gebotseingang auf die letzte vor Ablauf des Gebotstermins hochgeladene Version ab. Alle von Ihnen vorgenommenen Aktivitäten werden in der GBG protokolliert.
Die Rücknahme des Gebots muss weiterhin ausschließlich durch die Einreichung des Gebotsrücknahmeformulars erfolgen. Details zur Gebotsrücknahme sind hier einsehbar.
Soweit Sie keine Änderungen an den Benachrichtigungseinstellungen vorgenommen haben, erhalten Sie zum Abschluss der Aktion eine vom System generierte Benachrichtigungsmail mit Datum/Zeitstempel übermittelt. Diese dient als Empfangsbestätigung.
Beachten Sie beim Hochladen der Dateien in die GBG folgende Bezeichnungslogik:
- Die Formularvorlagen der BNetzA werden wie folgt benannt: xx_Bietername_Gebotsnummer.xx
- Zur eindeutigen Zuordnung bei mehreren Geboten soll die Datei entsprechend ihres individuellen Gebots umbenannt werden.
- Bei nur einem Gebot reicht es aus, wenn nur der Bietername in der Bezeichnung verwendet wird.
- Im Fall einer Änderung des Gebots, soll die Versionierung gekennzeichnet werden.
Folgende Beispiele bilden eine zuordenbare Bezeichnung ab:
Gebot_MaxMGmbH_iKWK01.xlsx
Gebot_MaxMGmbH_iKWK02.xlsx
Bürgschaft_MaxMGmbH.pdf
Gebot_MaxMGmbH_iKWK01V2.xlsx
- Vorgabe GBG zum Upload: Es sind im Dateinamen keine Sonderzeichen (§, $, %,&, ?, ß, #, ;, :, /, \,~;[,]) erlaubt. Das Hochladen dieser Dateien funktioniert über die GBG nicht oder die Bundesnetzagentur kann diese Dateien nicht öffnen.
- Vorgabe GBG zum Upload: Der Dateiname darf eine Länge von 35 Zeichen nicht überschreiten.
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Hinweis: Die Abgabe des Wärmetransformationsplans ist nach der Streichung von § 8 Abs. 1 Nr. 13 KWKAusV zum 1. April 2025 nicht mehr notwendig.
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Stand: 06.10.2025
Kontakt
Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de