KWK-Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) durch. Die Ausschreibungen werden für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme separat durchgeführt.
Betroffene Anlagen
Durch diese Ausschreibungen wird grundsätzlich die Höhe der Zuschlagszahlung für durch KWK-Anlagen produzierten Strom aller Anlagen ermittelt, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.
Dies betrifft
- neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW und
- modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW sowie
- neue KWK-Anlagen, die Bestandteil eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW und
- modernisierte KWK-Anlagen, die Bestandteile eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW.
Kontakt
Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de