KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) durch. Die Ausschreibungen werden für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme separat durchgeführt.

Betroffene Anlagen

Durch diese Ausschreibungen wird grundsätzlich die Höhe der Zuschlagszahlung für durch KWK-Anlagen produzierten Strom aller Anlagen ermittelt, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.

Dies betrifft

  • neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW sowie
  • neue KWK-Anlagen, die Bestandteil eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen, die Bestandteile eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW.

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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