Ge­bots­ter­min 1. Fe­bru­ar 2019

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug 4,11 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,18 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,80 ct/kWh.

Es wurden 24 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 178 MW bezuschlagt.
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Februar 2019 (xlsx / 15 KB)
Tabelle: Zuschläge zum Gebotstermin 01.02.2019
*sofern vom Bieter vergeben

Name des Bieters

Gebots-Nr.*

Zuschlags-Nr.

Angegebener Standort der Anlage

Anumar Solarinvest 10 GmbH & Co. KG3SOL19-1-008Bayern, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Gemeinde Berg im Gau, PLZ 86562, Gemarkung Berg im Gau: 3286; 3287; 3288.
Anumar Solarinvest 11 GmbH & Co. KG4SOL19-1-005Bayern, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Gemeinde Berg im Gau, PLZ 86562, Gemarkung Berg im Gau: 2789; 2681.
Anumar Solarpark Kipfenberg GmbH & Co. KG2SOL19-1-006Bayern, Landkreis Eichstätt, Gemeinde Kipfenberg, PLZ 85110, Gemarkung Buch: 156. Gemarkung Irlahüll: 239; 242; 243.
Anumar Sonnenstrom GmbH & Co. KG1SOL19-1-004Bayern, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Gemeinde Brunnen, PLZ 86564, Gemarkung Brunnen: 760.
bos.ten AG Gesellschaft für angewandte Betriebswirtschaft1SOL19-1-018Bayern, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Gemeinde Ellingen, PLZ 91729, Gemarkung Ellingen: Flur 0: 1725; 1727; 1727/1; 1729.
Dsunscheind GmbH & Co.KG i.G. SOL19-1-076Bayern, Landkreis Kelheim, Gemeinde Abensberg, PLZ 93326, Gemarkung Abensberg: 2489; 2490.
E.ON Energie Deutschland GmbHE.ON 2SOL19-1-012Bayern, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Gemeinde Berching, PLZ 92334, Gemarkung Wallnsdorf: 1211; 1212; 1213.
E.ON Energie Deutschland GmbHE.ON 1SOL19-1-013Bayern, Landkreis Main-Spessart, Gemeinde Hafenlohr, PLZ 97840, Gemarkung Hafenlohr: 2957; 2958; 2959; 2963; 2964; 2965; 2966; 2969.
Energiekontor Solar 3 GmbH & Co. KG SOL19-1-019Bayern, Landkreis Bayreuth, Gemeinde Gefrees, PLZ 95482, Gemarkung Wundenbach: 41; 43; 44. Gemarkung Zettlitz: 165.
ENERPARC Solar Invest 140 GmbHESI140-01SOL19-1-055Bayern, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Gemeinde Stadt Parsberg, PLZ 92311, Gemarkung Hörmannsdorf: 1500; 1506; 1506/2.
ENERPARC Solar Invest 141 GmbHESI141-01SOL19-1-056Bayern, Landkreis Tirschenreuth, Gemeinde Markt Wiesau, PLZ 95667, Gemarkung Wiesau: 2977/0.
ENERPARC Solar Invest 141 GmbHESI141-02SOL19-1-057Bayern, Landkreis Tirschenreuth, Gemeinde Markt Wiesau, PLZ 95667, Gemarkung Wiesau: 643/0; 644/0; 657/0; 662/0.
ENERPARC Solar Invest 141 GmbHESI141-03SOL19-1-058Bayern, Landkreis Tirschenreuth, Gemeinde Markt Wiesau, PLZ 95676, Gemarkung Schönhaid: 872; 873.
EnValue Energie Trading GmbH & Co. KG SOL19-1-049Bayern, Landkreis Tirschenreuth, Gemeinde Kemnath, PLZ 95478, Gemarkung Höflas: 120.
Faber Energie GbR SOL19-1-067Bayern, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Gemeinde Markt Eslarn, PLZ 92693, Gemarkung Eslarn: 1498.
FIMA Invest VI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG SOL19-1-025Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz, Gemeinde Halberstadt, PLZ 38820, Gemarkung Langenstein: Flur 1: 113/1.
Georg und Joachim Schmitt GbR1SOL19-1-007Bayern, Landkreis Haßberge, Gemeinde Aidhausen, PLZ 97491, Gemarkung Aidhausen: Schleifweg 816.
Neue Energie Werke 2 GmbH & Co. KG1SOL19-1-011Bayern, Landkreis Amberg-Sulzbach, Gemeinde Auerbach in der Oberpfalz, PLZ 91275, Gemarkung Gunzendorf: 533.
Seac Holding GmbH2019/1SOL19-1-041Bayern, Landkreis Rottal-Inn, Gemeinde Hebertsfelden, PLZ 84332, Gemarkung Linden: 170; 171.
Solarpark am Koshewoi-Ring SOL19-1-040Brandenburg, Landkreis Teltow-Fläming, Gemeinde Zossen, PLZ 15806, Gemarkung Zehrensdorf: Flur 15: 215; 695.
Solarpark Dürrenried I GmbH & Co. KGP170112-010219-05SOL19-1-023Bayern, Landkreis Hof, Gemeinde Hof, PLZ 95030, Gemarkung Wölbattendorf: 640; 646; 650; 651.
Solarpark Hasloch GmbH & Co. KG01SOL19-1-021Bayern, Landkreis Main-Spessart, Gemeinde Hasloch, PLZ 97907, Gemarkung Hasselberg: Hölzlein: 298; 297; 296; 279. Leckersbrünnlein: 264; 265; 266; 267; 268; 269. Sohl: 278.
Solarpark Kamenzer Straße GmbH & Co. KGP180129-010219-04SOL19-1-014Bayern, Landkreis Amberg-Sulzbach, Gemeinde Ursensollen, PLZ 92289, Gemarkung Garsdorf: 1013; 1014; 1014/2; 1015; 1026; 1027; 1028; 1029; 1030; 1031; 1033.
SPP 1 Solar Invest 9 GmbH & Co. KGSPP1SI9-01SOL19-1-054Bayern, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Gemeinde Hohenfels, PLZ 92366, Gemarkung Markstetten: 1133.

Mit dieser Veröffentlichung am 15. Februar 2019 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, am 22. Februar 2019, als bekanntgegeben anzusehen.

Bitte beachten Sie:
Das Kassenzeichen muss bei der Überweisung der Zweitsicherheit im Verwendungszweck angegeben werden und dient der Zuordnung einer Überweisung zum entsprechenden Gebot des Bieters. Weitere Informationen zur Leistung der Zweitsicherheit werden den Bietern, die einen Zuschlag erhalten haben, zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Die Zweitsicherheit ist bis zum 6. März 2019 zu leisten, andernfalls erlischt gem. § 37d Abs. 2 Nr. 1 EEG der Zuschlag.

Die Zweitsicherheit kann wie folgt geleistet werden:
Überweisung auf das Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse
IBAN: DE81590000000059001020
BIC: MARKDEF1590
mit Angabe des in der Tabelle (Excel-Datei) genannten Kassenzeichens
oder
Stellen einer Bürgschaft nach den Formvorgaben der Bundesnetzagentur Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Die Bürgschaft ist an die in der Kontaktbox angegebene Adresse zu senden.

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Absatz 1 EEG)

Zum Gebotstermin 1. Februar 2019 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Februar 2019.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Abgabefrist für diesen Termin ist Freitag, der 1. Februar 2019. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 175 Megawatt. (gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2a EEG)

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 8,91 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 37b EEG)

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg können auch pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Hessen: Nach der hessischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Die entsprechende Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384) erlaubt, dass pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Im Saarland dürfen bis zum 31.12.2022 nach der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht. Da dies der erste Gebotstermin nach dem Erlass der Verordnung ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

ACHTUNG: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Formular für die Gebotsabgabe (01.02.2019) (pdf / 1 MB)

Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)

Formular zu den Anteilseignern (pdf / 903 KB)

Formblatt Standort (pdf / 115 KB)

Bürgschaftsformular (pdf / 591 KB)

Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 74 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Es wird um Beachtung der überarbeiteten Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:

Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)

Stand: 15.02.2019

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