Aus­schrei­bung So­lar­an­la­gen / Ge­bots­ter­min 1. Fe­bru­ar 2020

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2020 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug 3,55 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,21 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt 5,01 ct/kWh.
Es wurden 18 Gebote mit einer Gebotsmenge von 100.554 kW bezuschlagt.
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Februar 2020 (xlsx / 14 KB)
Tabelle: Zuschläge zum Gebotstermin 01.02.2020
*sofern vom Bieter vergeben

Name des Bieters

Gebots-Nr.*

Zuschlags-Nr.

Kassenzeichen

Angegebener Standort der Anlage

DSW Solar 18 GmbH & Co. KG1SOL20-1/0381155 4020 7237Bayern, Landkreis Rottal-Inn, PLZ 84326, Gemeinde Rimbach, Gemarkung Rimbach: 2816; 2820
E.ON Solarpark Weidenwang GmbH & Co. KGSOL20-1/0651155 4020 6679Bayern, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., PLZ 92334, Gemeinde Berching, Gemarkung Weidenwang: 189; 190
EnBW Solar GmbH200101SOL20-1/0861155 4020 7525Bayern, Landkreis Bad Kissingen, PLZ 97711, Gemeinde Markt Maßbach, Gemarkung Maßbach: 2277; 2278; 2310; 2311; 2319; 2319/1; 2320; 2321; 2324; 2326; 2363; 2432; 2436; 2440; 2459; 2460
ENERPARC Solar Invest 169 GmbHESI 169-01SOL20-1/0241155 4020 6782Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Vorpommern-Rügen, PLZ 18510, Gemeinde Elmenhorst, Gemarkung Elmenhorst: Flur 2: 20. Flur 9: 4; 3/1
ENERPARC Solar Invest 23 GmbHESI 23-02SOL20-1/0191155 4020 6741Schleswig-Holstein, Landkreis Rendsburg-Eckernförde, PLZ 24802, Gemeinde Emkendorf, Gemarkung Kleinvollstedt: Flur 12: 36/1
EnValue Energie Trading GmbH & Co. KGSOL20-1/0801155 4020 7487Bayern, Landkreis Tirschenreuth, PLZ 95506, Gemeinde Kastl, Gemarkung Unterbruck: 101/5; 105
Ginsolar GmbH & Co. KG1SOL20-1/0421155 4020 7245Bayern, Landkreis Eichstätt, PLZ 92339, Gemeinde Beilngries, Gemarkung Litterzhofen: 205; 207
GSt 17. Solarpark GmbH & Co. KGSOL20-1/0311155 4020 6847Bayern, Landkreis Passau, Landkreis, PLZ 94081, Gemeinde Fürstenzell, Gemarkung Altenmarkt: 437/2; 438; 747/14
GSt 18. Solarpark GmbH & Co. KGSOL20-1/0301155 4020 6854Bayern, Landkreis Passau, Landkreis, PLZ 94154, Gemeinde Neukirchen vorm Wald, Gemarkung Neukirchen vorm Wald: 3532
IBC SOLAR AGP190017-
010220-03
SOL20-1/0501155 4020 7340Bayern, Landkreis Lichtenfels, PLZ 96215, Gemeinde Lichtenfels, Gemarkung Buch am Forst: 992; 989; 988; 987; 986; 985; 985/2; 985/3; 985/4; 985/5; 985/6; 1000; 999; 999/2; 999/3; 999/4; 999/5; 999/6; 999/7; 997; 1008/2; 1008; 1031; 1009; 1009/2; 1009/4
IBC SOLAR AGP170081-
010220-02
SOL20-1/0491155 4020 7365Bayern, Landkreis Lichtenfels, PLZ 96215, Gemeinde Lichtenfels, Gemarkung Roth: 965; 966/2; 967; 968; 964; 962
Main-Spessart-Solarprojekt GmbH01SOL20-1/0901155 4020 7332Bayern, Landkreis Main-Spessart, PLZ 97836, Gemeinde Bischbrunn, Gemarkung Oberndorf: Schnitzergut: 2497; 2498; 2499; 2500; 2501; 2502; 2503; 2504; 2505; 2506
Main-Spessart-Solarprojekt GmbH02SOL20-1/0911155 4020 7381Bayern, Landkreis Main-Spessart, PLZ 97836, Gemeinde Bischbrunn, Gemarkung Oberndorf: Schnitzergut: 2508; 2509; 2510
PV Gumtow GmbH & Co. KGSOL20-1/0411155 4020 7260Brandenburg, Landkreis Prignitz, PLZ 16866, Gemeinde Gumtow, Gemarkung Görike: Flur 4: 38; 40/1
PVA Schönfeld GmbH & Co. KGSchönfeld 1SOL20-1/0141155 4020 6695Brandenburg, Landkreis Prignitz, PLZ 19348, Gemeinde Perleberg, Gemarkung Schönfeld: Flur 1: 242
PVA Sprotta GmbHMeinheim 3SOL20-1/0871155 4020 7509Bayern, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, PLZ 91802, Gemeinde Meinheim, Gemarkung Meinheim: Hafnersfeld 532; 534
SB Energie 3 GmbH & Co. KGSOL20-1/0731155 4020 7027Bayern, Landkreis Unterallgäu, PLZ 86865, Gemeinde Markt Wald, Gemarkung Immelstetten: 1291; 1292; 1307; 1308
TEP Saturn GmbH & Co. KGSOL20-1/0371155 4020 7156Rheinland-Pfalz, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, PLZ 54646, Gemeinde Halsdorf, Gemarkung Halsdorf: Flur 2: 50; 78/1

Mit dieser Veröffentlichung am 19. Februar 2020 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 26. Februar 2020, als bekanntgegeben anzusehen.

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Leistung der Zweitsicherheit

Die Zweitsicherheit ist bis zum 9. März 2020 zu leisten, andernfalls erlischt gem. § 37d Abs. 2 Nr. 1 EEG der Zuschlag.

Diese Möglichkeiten zur Leistung der Zweitsicherheit stehen zur Verfügung:

Überweisung

Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse
IBAN: DE81590000000059001020
BIC: MARKDEF1590
unter Angabe des in der Tabelle (Excel-Datei) genannten Kassenzeichens
Das Kassenzeichen muss bei der Überweisung der Zweitsicherheit im Verwendungszweck angegeben werden und dient der Zuordnung einer Überweisung zum entsprechenden Gebot des Bieters.

Stellen einer Bürgschaft

Nach den Formvorgaben der Bundesnetzagentur: Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Die Bürgschaft ist an die in der Kontaktbox angegebene Adresse zu senden.

Weitere Informationen zur Leistung der Zweitsicherheit werden den Bietern, die einen Zuschlag erhalten haben, zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Abs. 1 EEG)

Zum Gebotstermin 1. Februar 2020 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Februar 2020.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Da der 1. Februar 2020 ein Samstag ist, verschiebt sich das Fristende nach §§ 188, 193 BGB auf den nächsten Werktag, hier den 3. Februar 2020.

Abgabefrist ist für diesen Termin Montag, der 3. Februar 2020. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 100 Megawatt. (gem. § 28 Abs. 2 S.1 Nr. 3a EEG)

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 7,50 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 37b EEG)

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig*
* Die in diesem Gebotstermin zu vergebenden Zuschläge oder Zuschlagsmengen können sich für das Saarland noch durch die Ergebnisse des Zuschlagstermins für Solarenergie am 1.12.2019 ändern.
BundeslandVerordnungnoch zu vergebendes Kontingent*
Baden-WürttembergÖffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg: Pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 100 MW
BayernBayerische Öffnungsverordnung, deren Anpassung zum 12. Juni 2019 in Kraft getreten ist: Pro Kalenderjahr können 70 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000 Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden.70 Zuschläge
HessenHessische Öffnungsverordnung: Pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000 Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. 35 MW
Rheinland-PfalzVerordnung (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384): Pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird.50 MW
SaarlandVerordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen: Bis zum 31.12.2022 Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht.82.840 kW

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

ACHTUNG: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Formular für die Gebotsabgabe (01.02.2020) (pdf / 2 MB)

Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)

Formular zu den Anteilseignern (pdf / 903 KB)

Formblatt Standort (pdf / 115 KB)

Bürgschaftsformular (pdf / 591 KB)

Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 74 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Es wird um Beachtung der Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:

Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)

Stand:  19.02.2020

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