So­lar­an­la­gen des ers­ten Seg­ments

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).

Festlegung des Höchstwerts

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).

Festlegung des Höchstwerts 2024 AZ 4.08.01.01/1#23 (pdf / 564 KB)

Das in der Festlegung zitierte Gutachten kann auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heruntergeladen werden.

Betroffene Anlagen

Die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, ist ab einer installierten Leistung von mehr als 1.000 kWp grundsätzlich nur über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Solaranlagen des ersten Segments mit einer installierten Leistung bis einschließlich 1.000 kWp und Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften nach § 22b EEG 2023 sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG gefördert werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Insbesondere sind die §§ 28 bis 35a und 37 bis 38b EEG einschlägig.

Meldung von Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften

Der Gesetzgeber ermöglicht Bürgerenergiegesellschaften unter Einhaltung der Voraussetzung des § 22b EEG, eine Förderung von Anlagen ohne Teilnahme an einer Ausschreibung zu erhalten.

Hierzu muss der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden, dass die Solaranlagen von einer Bürgerenergiegesellschaft betrieben werden. Die Mitteilung muss innerhalb von drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

Zur Meldung ist das Formular für Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften (pdf / 91 KB) zu nutzen, das per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de gesendet werden kann.

Kontakt

Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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