Elektromobilität: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte können mit Einwilligung des Betreibers auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht werden.
Anmeldung von Ladepunkten
Was Sie rund um die Ladesäulenverordnung – der gesetzlichen Grundlage für den Betrieb von Ladepunkten – wissen sollten, steht kurz und kompakt im Kurzleitfaden für Betreiber öffentlicher Ladepunkte (pdf / 294 KB) .
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen bzw. Antragstellungen ab.
Bei Fragen zur THG-Quote wenden Sie sich bitte an das Umweltbundesamt E-Mail 38BImSchV@uba.de.
Klarstellung zur „öffentlichen Zugänglichkeit“ im Sinne der LSV und der 38. BImSchV (pdf / 55 KB)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihrer öffentlich zugänglichen Normal- oder Schnellladepunkte bevorzugt das Online-Anmeldeformular.
Ladesäulenkarte
Alle öffentlichen Ladepunkte, für die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt wurde, sind in der Ladesäulenkarte verzeichnet und als Liste der Ladesäulen (Stand: 1. August 2023) (xlsx / 8 MB) verfügbar.
Zahlen und Daten
Diese Angaben enthalten auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren.
Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu allen ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten, deren Betreiber einer Veröffentlichung der Ladepunkte im Ladesäulenregister zugestimmt haben.
Bei diesen Ladepunkten ist sicher davon auszugehen, dass diese der Deckung eines öffentlichen Ladebedarfs - im Sinne eines unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises - dienen sollen.
Auswertungen zur Ladeinfrastruktur
Die Tabellen in der nachfolgenden Excel-Datei bieten Ihnen detaillierte Informationen zur Entwicklung von Ladeeinrichtungen und -punkten.
Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand: 1. August 2023) (xlsx / 273 KB)
Die Übersichtstabelle erscheint monatlich und enthält unter anderem Daten zu Bundesländern, Leistungsklassen und Steckertypen von den fünf größten Betreibern.
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Bundeslandkarte
Die Karte zeigt die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer.
Deutschlandkarte (Stand: August 2023) (jpeg / 1 MB)
In dieser Grafik sind auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren und von Betreibern enthalten, die einer Veröffentlichung ihrer vollständigen Daten nicht zugestimmt haben.
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FAQ
Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Mindestanforderungen an die Interoperabilität und technische Sicherheit, zum Meldeprozess sowie zu diversen Begrifflichkeiten erhalten Sie in den FAQ.
Downloads und Formulare
Folgend finden Sie alle Dokumente dieser Seite zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen hier auch die Formulare zur technischen Sicherheit und zum Betreiberwechsel zur Verfügung.
Stand: 27.10.2023
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de