Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nach § 11b En­WG

Verfahrenseinleitungen

Die Bundesnetzagentur hat auf Antrag der DB Energie GmbH ein Verfahren nach § 11b Abs. 1 Nr. 2 EnWG eingeleitet.

Abgeschlossene Verfahren

Verfahren nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 EnWG

In einem ersten Fall hat die Bundesnetzagentur auf Antrag der TenneT TSO GmbH eine Ausnahme nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 2 EnWG genehmigt. Es handelt sich hierbei um die Energiespeicher einer Netzbooster-Pilotanlage in Audorf Süd und Ottenhofen.

In einem weiteren Fall hat die Bundesnetzagentur auf Antrag der TransnetBW GmbH dieser eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme für den Energiespeicher einer Netzbooster-Pilotanlage in Kupferzell.

Verfahren nach § 11b Abs. 1 Nr. 2 EnWG

Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag der Netze Duisburg GmbH auf Genehmigung von Eigentum an zwei Speicheranlagen als vollständig integrierte Netzkomponenten (VINK) abgelehnt.

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