Bio­ga­se­in­spei­sung ins Gas­netz

Die Einspeisung von Biogas in öffentliche Erdgasnetze bietet noch Entwicklungspotenzial. Da Biogas mit fossilem Erdgas kompatibel ist, kann es mittels der vorhandenen Leitungen und Speicher unabhängig vom Produktionsort und -zeitpunkt genutzt werden.

Im Interesse der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit soll die Einspeisung von Biogas aus inländisch erzeugter Biomasse erleichtert werden.
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) stellt den rechtlichen Rahmen für das Förderinstrumentarium der Biogaseinspeisung dar.

Anschluss

Die Netzanschlusspflicht und das Verfahren zum Netzanschluss von Biogasanlagen wurden im April 2008 in § 33 GasNZV neu geregelt. Zuvor existierten so gut wie keine praktischen Erfahrungen mit dem Anschluss von Biogaserzeugungs- und Aufbereitungsanlagen an das Gasnetz. Zahlreiche Auslegungsfragen der Gasnetzzugangsverordnung sind daher zwischen den Biogasanlagenbetreibern und den Gasnetzbetreibern strittig. Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat sich daher bereits 2009 und 2010 im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens eines Anlagenbetreibers gegen einen Gasleitungsnetzbetreiber zu den Bedingungen des Netzanschlusses von Biogasaufbereitungsanlagen geäußert.

Die Beschlüsse können Sie hier herunterladen:
BK7-09-005 Beschluss (pdf / 3 MB)
Beschluss (pdf / 2 MB)

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Beschlusskammer 7.

Kostenwälzung

Die durch den Anschluss von Biogas-Einspeiseanlagen verursachten Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 20b GasNEV auf alle Netze innerhalb des Marktgebiets umgelegt. Der BDEW hat sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen mit der KoV III auf einen Mechanismus zur Wälzung der Kosten verständigt.

Für die Meldung der Kostendaten an die Bundesnetzagentur wird im Rahmen des in der KoV angeregten Mechanismus der Erhebungsbogen „Kostenwälzung Biogas“ zur Verfügung gestellt.

In den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank wurde der Zinssatz für die Zinsreihe „Umlaufrenditen festverzinslicher Schuldverschreibungen inländischer Emittenten – insgesamt“ für das Jahr 2013 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent nachträglich geändert. Die unterschiedlichen Werte konnten den Monatsberichten (jeweils Statistischer Teil, Seite 53) Mai/ 2020 (hier 1,4%) und Mai/2022 (hier 1,3%) entnommen werden.

Die Daten auf der Homepage der Deutschen Bundesbank weisen hingegen weiterhin einen Zinssatz von 1,4 Prozent. für o.g. Reihe (Mittelwert der Monatswerte 01/2013 – 12/2013) aus. Auf Rückfrage bei der Deutschen Bundesbank bestätige diese die Richtigkeit der auf der Homepage veröffentlichten Monatswerte. Die Monatsberichte werden voraussichtlich im September korrigiert.

Die Zinsreihe wird von der Beschlusskammer 9 für verschiedene ARegV-Verfahren verwendet, u.a. im Rahmen der Ermittlung der Biogas- und Marktraumumstellungsumlage. Die Beschlusskammer 9 hat in den Erhebungsbögen für die Biogas- und die Marktraumumstellungsumlage derzeit einen Zinssatz von 0,46 Prozent angesetzt, der sich aus dem Zehnjahresdurchschnitt der Jahre 2012-2021 der o.g. Zinsreihe ergibt.

Unter Berücksichtigung des für 2013 korrekten Wertes von 1,4 Prozent ergibt sich jedoch ein Zinssatz in Höhe von 0,47 Prozent. Daher wird der Erhebungsbogen nachstehend in einer korrigierten Fassung veröffentlicht

Nachdem Sie den Erhebungsbogen ausgefüllt haben, verschlüsseln Sie die Datei. Nutzen Sie dafür das Verschlüsselungsprogramm der Bundesnetzagentur.
Den verschlüsselten Erhebungsbogen übermitteln Sie über das Energiedatenportal Link

Hinweis: Im Energiedaten-Portal muss unter dem Punkt „Sonstige Datenübermittlungen Gas“ die Funktion „Kostenwälzung Biogas“ aktiviert werden.

Werden von Ihrem Unternehmen keine biogasbedingten Kosten im Rahmen des Wälzungsmechanismus nach § 20b GasNEV geltend gemacht, ist eine Übertragung des Erhebungsbogens (auch als Leermeldung) NICHT erforderlich.

Biogas-Monitoring

Im sogenannten Biogas-Monitoring erhebt die Bundesnetzagentur jährlich Daten zur Einspeisung von Biogas in das Gasnetz und zum Ausbaustand dieser Technik in Deutschland.
Im Zuge der EEG-Novelle 2014 wurden die Mengenziele für die Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz gestrichen.

Die Bundesregierung überprüft auf Basis dieses Berichts die Sonderregelungen für die Einspeisung und den Transport von Biogas in Erdgasnetzen. Der Bericht beruht auf einer empirischen Erhebung bei den Gasnetzbetreibern. Er enthält u.a. Daten zur Menge des eingespeisten Biogases und zur Kostenbelastung der Netze.

Seit 2015 wird das Biogasmonitoring im jährlichen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur komprimiert veröffentlicht.

Biogas-Monitoringbericht 2014 (pdf / 1.018 KB)
Biogas-Monitoringbericht 2013 (pdf / 196 KB)
Biogas-Monitoringbericht 2012 (pdf / 170 KB)
Biogas-Monitoringbericht 2011 (pdf / 192 KB)

Flexibilitätsprämie

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014 können nach § 50b EEG 2017 eine Flexibilitätsprämie vom Netzbetreiber verlangen, wenn sie einen Teil der installierten Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Dafür muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden (Anlage 3 I 1.a EEG 2017).

Mastodon