EEG-Auf­sicht

Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über verschiedene Vorgaben des EEG wahr.

Bei der EEG-Aufsicht geht es schwerpunktmäßig um die ordnungsgemäße Durchführung des EEG-Ausgleichsmechanismus, über den das Fördersystem der Erneuerbaren Energien in Deutschland abgewickelt wird.

Dazu zählt die Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum EEG-Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) und der Erneuerbaren-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV).

Die Aufsicht umfasst u.a. die ordnungsgemäße Abwicklung der

  • Zahlungen von den Netzbetreibern an die Anlagenbetreiber (nach dem EEG)
  • Erhebung der EEG-Umlage durch die Netzbetreiber,
    z.B. auch bei Eigenversorgungs-Konstellationen (siehe Leitfaden zur Eigenversorgung (finale Fassung) (pdf / 4 MB) und unter Einhaltung der Vorgaben zur Abgrenzung von Strommengen (siehe Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Oktober 2020) (pdf / 3 MB) )
  • Wälzung der Förder- und EEG-Umlagezahlungen zwischen den am bundesweiten Ausgleich beteiligten Marktakteuren (Netzbetreiber, ÜNB, Betreiber von EE-Anlagen, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger, Letztverbraucher)
  • Führung des EEG-Kontos durch die ÜNB
  • Vermarktung des einspeisevergüteten EE-Stroms durch die ÜNB
  • Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der EEG-Umlage durch die ÜNB

Bei Fragen zu diesen Themen und Hinweisen zu Verdachtsfällen nutzen Sie bitte den Kontakt in der unten stehenden Box.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu Themen, die zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt haben. Dort finden Sie unter anderem auch Leitfäden und Hinweise, in denen die Bundesnetzagentur ihre Auffassung zu grundlegenden rechtlichen Fragestellungen darlegt.

Kontakt

EEG-/KWKG-Aufsicht
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: eeg@bnetza.de

Gesetzliche Grundlage

§ 85 EEG - Aufgaben der Bundesnetzagentur

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