KWKG-Auf­sicht

Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über den KWKG-Ausgleichsmechanismus wahr, über den das Fördersystem nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Deutschland abgewickelt wird.

Die Aufsicht umfasst u.a. die ordnungsgemäße Abwicklung der

  • Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von KWK-Anlagen, innovativen KWK-Systemen, Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern (nach dem KWKG)
  • Erhebung der KWKG-Umlage durch die Netzbetreiber
  • Durchführung des bundesweiten Belastungsausgleichs zwischen den Netzbetreibern und den ÜNB
  • Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der KWKG-Umlage durch die ÜNB

Bei Fragen zu diesen Themen und Hinweisen zu Verdachtsfällen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten in der unten stehenden Box.

Kontakt

EEG-/KWKG-Aufsicht
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwkg@bnetza.de

Gesetzliche Grundlage

§ 31b Abs. 1 KWKG - Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur

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