KWKG-Aufsicht
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über den KWKG-Ausgleichsmechanismus wahr, über den das Fördersystem nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Deutschland abgewickelt wird.
Die Aufsicht umfasst u.a. die ordnungsgemäße Abwicklung der
- Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von KWK-Anlagen, innovativen KWK-Systemen, Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern (nach dem KWKG)
- Erhebung der KWKG-Umlage durch die Netzbetreiber
- Durchführung des bundesweiten Belastungsausgleichs zwischen den Netzbetreibern und den ÜNB
- Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der KWKG-Umlage durch die ÜNB
Bei Fragen zu diesen Themen und Hinweisen zu Verdachtsfällen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten in der unten stehenden Box.
Kontakt
EEG-/KWKG-Aufsicht
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: kwkg@bnetza.de
Gesetzliche Grundlage
§ 31b Abs. 1 KWKG - Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur