Ja, wenn der vorhandene Zähler noch nicht dazu geeignet ist, muss er getauscht werden, um die Einspeisung des Stroms in das Netz zu erfassen. Dies ist u.a. erforderlich, damit der EE-Strom bilanziert und vermarktet und damit die EEG-Förderung gezahlt werden kann.
Der Messstellenbetreiber wird in diesem Fall den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, wenn die Einspeisung nicht dauerhaft und zu jeder Zeit durch eine technische Einrichtung ausgeschlossen ist.
Ist der bisherige Bezugszähler ein einfacher Ferrariszähler, könnte ohne den Austausch nicht ausgeschlossen werden, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung „rückwärts“ läuft. Dadurch würde im Hinblick auf die Strombezüge widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom von dem Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht wurde, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Austausch ist daher auch zur Vermeidung von zivilrechtlichen Forderungen und etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen wichtig.
Weitere Informationen zu Balkon-Solaranlagen: FAQ Ist ein Zähleraustausch auch bei Balkon-Solaranlagen erforderlich?