Eine Sanktionszahlung fällt u.a. dann an, wenn der Betreiber der EE-Anlage es versäumt,
- die für die Registrierung erforderlichen Angaben an das Marktstammdatenregisterzu übermitteln (nach der Marktstammdatenregisterverordnung) und es zudem versäumt,
- die EEG-Jahresmeldung rechtzeitig (spätestens bis zum 28.2. des Folgejahres) gegenüber dem Netzbetreiber mitzuteilen (nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG).
Die Sanktion wird nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur zur aktuellen Regelung (§ 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG 2023) nur dann ausgelöst, wenn ein „Doppelverstoß“ gegen diese beiden Pflichten vorliegt. Im Unterschied zu der bis Ende 2022 geltenden – insoweit strengeren – Vorgängerregelung (§ 52 EEG 2021) führt ein Verstoß allein gegen die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister noch nicht zu einer Sanktionszahlung.
Die fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister „hemmt“ allerdings die Auszahlung von Förderzahlungen (§ 23 MaStRV). Der Netzbetreiber kann die auflaufenden Förderansprüche erst nach der Registrierung im Marktstammdatenregister auszahlen.
Die Sanktionszahlungen fallen nach der aktuellen Regelung je Kalendermonat an, in dem (zumindest zeitweise) die jeweiligen Pflichtverstöße auftreten. Da die EEG-Jahresmeldung bis zum 28. Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres beim Netzbetreiber vorliegen muss (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG), ist ein (doppelter) Pflichtverstoß erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
Beispiel:
In dem Beispiel führt die fehlende Registrierung der neu in Betrieb genommenen EE-Anlage von Beginn an zu einer Hemmung der Förderzahlungen bis zu ihrer Registrierung (dünner Pfeil, hellorange). Die Sanktionszahlungen (dicker Pfeil, dunkelorange) fallen nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur hingegen erst für die Monate nach Ablauf der Frist für die EEG-Jahresmeldung an bis einschließlich des Monats, in dem der Anlagenbetreiber die letzte der beiden Pflichten (nachträglich) erfüllt. Mit der nachträglichen Erfüllung beider Pflichten verringern sich zudem rückwirkend die monatlichen Sanktionszahlungen um 80%.