EU-Genehmigungsverfahren
Die EU-Netzkodizes und EU-Leitlinien im Bereich Elektrizität behandeln Fragen der Weiterentwicklung des europäischen Strombinnenmarktes. Es geht um die Bereiche Markt, Netzanschluss und Systembetrieb. Auf Grundlage der Bestimmungen dieser EU-Netzkodizes und EU-Leitlinien werden spezifische Methoden entwickelt.
- Rechtsgrundlagen laufender und abgeschlossener Genehmigungsverfahren
- Laufende Verfahren
- Abgeschlossene Verfahren
Nicht immer betreffen diese Methoden die gesamte Europäische Union. Wenn nur eine bestimmte Region oder bestimmte Gebotszonen(-grenzen) betroffen sind, ist die jeweilige nationale Regulierungsbehörde für die Genehmigung dieser Methoden zuständig. Die Behörden erlassen koordinierte bzw. individuelle Entscheidungen.
Rechtsgrundlagen laufender und abgeschlossener Genehmigungsverfahren
- Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-VO)
- Verordnung (EU) 2016/1719 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (FCA-VO)
- Verordnung (EU) 2017/1485 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO-VO)
- Verordnung (EU) 2017/2196 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes (ER-VO)
- Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt
Zu den Verfahren und Beschlüssen der Bundesnetzagentur, die auf der Grundlage der EU-Netzkodizes und -Leitlinien im Bereich Netzanschluss und im Bereich Systemausgleich durch Regelenergie geführt werden bzw. ergangen sind, gelangen Sie hier.