Markttransparenzstelle
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt betreiben gemeinsam die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas.
Markttransparenzstelle
Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur wird einvernehmlich mit dem Bundeskartellamt betrieben. Hier werden die für die Überwachung des Energiegroßhandels erforderlichen Daten eingesammelt und ausgewertet. So sollen Hinweise auf rechtswidriges Verhalten von Marktteilnehmern ermittelt und die Verfolgungsbehörden informiert werden.
Aufgaben
Marktüberwachung
Mit dem Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) sind zum Ende des Jahres 2012 die Voraussetzungen für eine umfassende Aufsicht über die Großhandelsmärkte für Strom und Gas in Deutschland geschaffen worden. Die MTS Strom/Gas ist zugleich nationale Marktüberwachungsstelle nach REMIT.
Die MTS Strom/Gas ist bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Ihre Aufgaben nehmen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt einvernehmlich wahr.
Im Fokus der MTS Strom/Gas steht die wettbewerbskonforme Bildung der Großhandelspreise für Strom und Gas, d.h. die Preisbildung gemäß der tatsächlichen angebots- und nachfrageseitigen Marktverhältnisse. Insider-Handel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen oder Marktmachtmissbrauch können die Preisbildung verzerren und sind daher gesetzlich verboten.
Durch die laufende Beobachtung des Handelsgeschehens im Strom- und Gasbereich soll die MTS Strom/Gas Auffälligkeiten bei der Bildung der Preise auf Großhandelsebene identifizieren. Auch die Erzeugung, der Kraftwerkseinsatz und die Vermarktung von Strom und Gas durch die Erzeugungsunternehmen sowie die Vermarktung von Strom und Gas als Regelenergie werden fortlaufend auf Unregelmäßigkeiten hin beobachtet. Auffälligkeiten könnten Hinweise auf Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften sein.
Die MTS Strom/Gas überwacht die Großhandelsmärkte für Strom und Gas insbesondere, um Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Verbot von Insider-Handel und Marktmanipulation gemäß Art. 3 und 5 REMIT zu identifizieren. Diese Aufgabe nimmt die MTS Strom/Gas gemäß § 47b GWB und in ihrer Funktion als nationale Marktüberwachungsstelle gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 2 REMIT wahr.
Weiterhin untersucht die MTS Strom/Gas die Strom- und Gasmärkte auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften gemäß §§ 1, 19, 20, 29 GWB und Art. 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Darüber hinaus beobachtet die MTS Strom/Gas die Energiegroßhandelsmärkte und analysiert diese, um auf mögliche Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder das Börsengesetz (BörsG) hinzuweisen.
Für die Verfolgung der etwaigen Verstöße ist die MTS Strom/Gas nicht zuständig. Sie sucht nach Auffälligkeiten und übt insofern eine Art „Notifizierungsfunktion“ für die jeweils zuständigen Durchsetzungsbehörden aus. Letztere werden von der MTS Strom/Gas über Anfangsverdachtsfälle informiert, und es erfolgt die Abgabe des Anfangsverdachtsfalls an die zuständige Behörde. Die jeweils fachzuständigen Behörden sind:
- REMIT: Bundesnetzagentur
- Kartellrecht: Bundeskartellamt
- Wertpapierhandelsgesetz: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Börsengesetz: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Datenerhebung
Zur Erfüllung dieser Aufgaben trägt die MTS Strom/Gas Handelsdaten des Strom- und Gasgroßhandels sowie Fundamentaldaten der Strom- und Gaswirtschaft zusammen. Diese Daten werden größtenteils auf europäischer Ebene über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erhoben und von dort an die MTS Strom/Gas weitergeleitet. Zusätzlich sammelt die MTS Strom/Gas auch selbst Daten.
Datenweitergabe
Die MTS Strom/Gas stellt die erhobenen Daten weiteren Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Darunter fallen unter anderem das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur, das Bundesministerium für Wirtschaft sowie das Statistische Bundesamt. So kann die MTS Strom/Gas vielseitig unterstützen und es werden Doppelerhebungen vermieden und Aufwände minimiert.
Kooperationsvereinbarung
In einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt wurden die Grundsätze der einvernehmlichen Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung in der MTS Strom/Gas geregelt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einrichtung und Betrieb der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas) sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Das GWB sieht die Einrichtung der MTS Strom/Gas bei der Bundesnetzagentur vor, deren Aufgaben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrnehmen und in der beide Behörden auch personell zusammenarbeiten.
Die maßgeblichen Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS-Gesetz) in das GWB eingefügt (§§ 47a – 47j und 47l GWB).
Demnach hat die MTS Strom/Gas die Befugnis, alle relevanten Daten und Informationen zum Handel mit Elektrizität und Gas, einschließlich der Daten aus dem Erzeugungsbereich, zentral, kontinuierlich und umfassend zu sammeln und auszuwerten.
Durch die kontinuierliche Marktbeobachtung sollen Anhaltspunkte für etwaige Rechtsverstöße aufgedeckt werden. Nachdem die zuständigen Behörden darüber informiert worden sind, können sie diese Rechtsverstöße zeitnah untersuchen und sanktionieren. Von der kontinuierlichen Überwachung des Marktgeschehens sollen zudem Abschreckungseffekte ausgehen, die Preismanipulationen präventiv entgegenwirken.
REMIT
Die Tätigkeit der MTS Strom/Gas fügt sich in einen europäischen Regelungsrahmen der Aufsicht über die Energiegroßhandelsmärkte zur Vermeidung von Insider-Handel und Marktmanipulation (REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) ein. Die MTS Strom/Gas erhält für ihre Überwachungsaufgabe die auf europäischer Ebene aufgrund der REMIT-Verordnung gesammelten, für den deutschen Markt relevanten Daten.
Die konkreten Inhalte, Formate und Übermittlungswege für die nach REMIT an ACER zu meldenden Großhandelsdaten werden in der REMIT-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/256 festgelegt.
Auslegungshilfe: Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben am 27. September 2019 den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel – Preisspitzen und ihre Zulässigkeit (Stand 27.09.2019) (pdf / 266 KB) veröffentlicht.
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 614
Markttransparenzstelle, REMIT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 5000
E-Mail: MTS.Postfach@bnetza.de