Ers­te Mel­de­vor­ga­ben zu RE­MIT II von ACER

Am 29.10.2026 hat ACER die ersten Dokumente mit Meldevorgaben zur Umsetzung der REMIT-Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 auf den Weg gebracht. Sie betreffen die Meldung von Handelsdaten, LNG und das neu eingeführte Exposure Reporting. Marktteilnehmer und Handelsplätze sind nun gefragt, ihre Meldepraxis in den nächsten 12 Monaten entsprechend der Vorgaben anzupassen.

Durch die neue Durchführungsverordnung werden zwischen Oktober 2027 und Juli 2028 in drei Phasen neue Meldepflichten eingeführt. Hierfür muss ACER im Vorfeld die zugehörigen Meldeleitlinien veröffentlichen. Die ersten verbindlichen Leitlinien hat ACER nun am 29. Oktober 2026 herausgegeben. Sie betreffen die Meldung von Handelsdaten, LNG-Marktdaten sowie von bilateralen Transaktionen von energieintensiven Verbrauchern. Ebenfalls enthalten sind Leitlinien zum neu eingeführten Exposure Reporting. Dieses verpflichtet Marktteilnehmer mit einer jährlichen Position von mindestens 600 GWh dazu, quartalsweise ihre aggregierten, zukunftsgerichteten Handelspositionen sowie Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen für die kommenden 18 Monate an ACER zu melden. Die Meldepflichten gelten ab dem 29.Oktober 2027.

Die neuen Leitlinien sind in den folgenden Dokumenten festgehalten:

  • Transaction Reporting User Manual (TRUM) (Version 8)
  • Q&As on REMIT transaction reporting
  • Guidance on reporting exposure under REMIT
  • Guideline on REMIT transaction reporting
  • Updated and new electronic formats for collecting transaction data.

 

Am 23. November 2026 veranstaltet ACER eine Informationsveranstaltung. Eine Anmeldung für das Webinar ist kostenfrei über diesen Link möglich.
Die zugehörige Pressemitteilung von ACER finden Sie hier.

 

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