Kommunikation von Energiemarktdaten
Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG (HEDWIG)
Die Bundesnetzagentur hat am 2. Juli 2025 gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 111g Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG (HEDWIG) unter dem Geschäftszeichen 4.17.04 eröffnet.
Die Festlegung wird die Erhebung von Energiemarktdaten durch die Bundesnetzagentur über eine Datenschnittstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA Data Hub) regeln.
Ein zentrales Ziel der Festlegung ist es, automatisierte Datenerhebungen zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben der Bundesnetzagentur aus § 1 EnWG zu ermöglichen. Die erhobenen Daten sollen überwiegend auf einer nationalen Transparenzplattform veröffentlicht werden, um der interessierten Öffentlichkeit einen möglichst vollständigen Überblick über das Geschehen am Energiemarkt zu bieten.
Konsultation des Festlegungsentwurfs
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier stellt die Bundesnetzagentur den folgenden Festlegungsentwurf nebst Anhang zur Konsultation:
Die Konsultation bietet allen Interessengruppen die Gelegenheit zum Festlegungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Festlegungsentwurf enthält ein gegenüber dem Eckpunktepapier ausgearbeitetes Erhebungs- und Veröffentlichungskonzept.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Mai 2026 (Eingang) gegeben.
Für die Stellungnahme zum Festlegungsentwurf HEDWIG verwenden Interessierte bitte das folgende Formblatt. Innerhalb des Formblattes ist eine Auswahl möglich, ob sich der jeweilige Teil der Stellungnahme auf den Festlegungsentwurf selbst oder die Datenbeschreibungen im Anhang bezieht.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Festlegung HEDWIG; Az.4.17.04 Name Ihrer Institution“ an die E-Mail-Adresse HEDWIG@bnetza.de zu senden.
Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
Eckpunktepapier
Die Bundesnetzagentur hat mit der Veröffentlichung der Verfahrenseinleitung ein Eckpunktepapier veröffentlicht.
In dem Eckpunktepapier wurden die wesentlichen Hintergründe und Inhalte der Festlegung, d. h. insbesondere Zielsetzungen, Adressaten und beabsichtigten Datenerhebungen, vorgestellt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum 22. September 2025 gegeben.
Stellungnahmen
Verbände, Interessengruppen und Unternehmen haben eine Stellungnahme abgegeben:
Expertenaustausch
Zur Vorstellung und Diskussion des Eckpunktepapiers hat am 25. August 2025 ein Expertenaustausch stattgefunden.
Präsentation Expertenaustausch (pdf / 100 KB)
Stand: 25.03.2026
Gesetzliche Grundlage
§ 29 Abs. 1 EnWG
§ 111g Abs. 1 EnWG - Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen Transparenzplattform