Kommunikation von Energiemarktdaten
Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG (HEDWIG)
Verfahrenseinleitung
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 111g Abs. 1 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG (HEDWIG) unter dem Geschäftszeichen 4.17.04 am 2. Juli 2025 eröffnet.
Die Festlegung wird die Erhebung von Energiemarktdaten durch die Bundesnetzagentur – insbesondere zum Zwecke der Veröffentlichung auf einer nationalen Transparenzplattform – regeln.
Ein zentrales Ziel der Festlegung ist es, Datenerhebungen in höherer Granularität und Qualität zu ermöglichen und diese im Wege der Veröffentlichung der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, um einen möglichst vollständigen Überblick über das Geschehen am Energiemarkt zu bieten.
Eckpunktepapier
Eckpunktepapier (Stand August 2025) (pdf / 150 KB)
Anhang Datenerhebungen (Entwurf) (pdf / 1 MB)
In dem Eckpunktepapier werden die wesentlichen Hintergründe und Inhalte der Festlegung, d.h. insbesondere Zielsetzungen, Adressaten und beabsichtigten Datenerhebungen, vorgestellt. Im Anhang findet sich eine umfangreiche Aufstellung der zur Erhebung vorgesehenen Daten nebst Details zur Art und Weise der jeweiligen Erhebung.
Das Eckpunktepapier soll als Grundlage für den Dialog im Hinblick auf die praktische Durchführbarkeit und Umsetzung der vorgesehenen Datenerhebungen dienen.
Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum 22. September 2025 (Eingang) gegeben. Nach diesem Datum eingehende Stellungnahmen können für den Festlegungsentwurf nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Stellungnahme zum Eckpunktepapier verwenden Interessierte bitte das folgende Formblatt. Innerhalb des Formblattes ist eine Auswahl möglich, ob sich der jeweilige Teil der Stellungnahme auf das Eckpunktepapier selbst oder die Datenbeschreibungen im Anhang bezieht.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Festlegung HEDWIG; Az.4.17.04 Name Ihrer Institution“ an die E-Mail-Adresse HEDWIG@bnetza.de zu senden.
Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Es wird auf § 71 EnWG hingewiesen.
Expertenaustausch
Zur Vorstellung und Diskussion des Eckpunktepapiers hat am 25. August 2025 ein Expertenaustausch stattgefunden.
Präsentation Expertenaustausch (pdf / 100 KB)
Chatverlauf Expertenaustausch (pdf / 51 KB)
Ausblick
Auf Grundlage der Stellungnahmen und des Expertenaustausches wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich im 3. Quartal 2025 einen Festlegungsentwurf erarbeiten, der dann erneut zur Konsultation gestellt wird.
Stand: 25.08.2025
Gesetzliche Grundlage
§ 29 Abs. 1 EnWG
§ 111g Abs. 1 EnWG - Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen Transparenzplattform