Der Veröffentlichungszeitpunkt der AgNes-Festlegung steht noch nicht fest. Erst dann werden Zeitpunkt, Höhe und Berechnungslogik einer möglichen Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten final bekannt sein.
Im Festlegungsentwurf, der am 6. August 2026 veröffentlicht wurde, ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Sie bewirkt, dass erfolgreiche Bieter der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten im Jahr 2026 für die bezuschlagten Neubauanlagen, die im Grundsatz ein Kapazitätsentgelt zahlen müssen, 20 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme keine Kapazitätsentgelte zahlen müssen. Bei späteren Ausschreibungen wird entscheidend sein, ob der Gebotstermin vor oder nach dem Inkrafttreten der AgNes-Festlegung liegen wird. Die Rahmenfestlegung zu AgNes soll Ende 2026 abgeschlossen werden.
Falls die AgNes-Festlegung kapazitätsbezogene Netzentgelte vorsieht, kann die Bundesnetzagentur etwaige, aus diesen beim Kapazitätsverpflichteten entstehende Kosten bei der Berechnung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Kapazitäten (Dezember 2027) berücksichtigen. Eine Methodik zur Bestimmung und Anwendung von dynamischen Netzentgelten wird in Folgefestlegungen geregelt und nicht vor 2032 eingeführt. Eine zukünftige mögliche Be- oder Entlastung durch dynamische Netzentgelte wird im StromVKG durch eine Anpassung des Preisspitzenausgleichs vermieden.