Fragen und Antworten
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zum elektronischen Ausschreibungsverfahren für Langzeitkapazitäten beantwortet. Diese Liste wird sukzessive um weitere Fragen und Antworten ergänzt.
Disclaimer:
Die vorliegenden FAQ stellen Hinweise der Bundesnetzagentur dar, die den betroffenen Unternehmen und Privatpersonen als Orientierungshilfe dienen und eine einheitliche Anwendungspraxis fördern sollen. Es handelt sich dabei nicht um eine Festlegung oder eine Verwaltungsvorschrift. Die FAQ sollen keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen binden.
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Eine Erzeugungsanlage muss 10 Stunden ohne Unterbrechung einspeisen können. Wie oft muss die Erzeugungsanlage direkt hintereinander in der Lage sein, die 10 Stunden zu erfüllen?
Handelt es sich bei den nach dem StromVKG bezuschlagten Kraftwerken um Reservekraftwerke? Können die Anlagen ihre Produkte jederzeit frei vermarkten?
Dürfen Standorte von Reservekraftwerken (Netzreserve, Kapazitätsreserve) an den Ausschreibungen nach dem StromVKG teilnehmen?
Welche Auswirkungen hat der Zuschlag auf den Betrieb eines bestehenden Reservekraftwerks?
Wie kann ermittelt werden, ob entsprechend § 12 Abs. 3 Nr. 2 b) StromVKG in der Erzeugungsanlage in den letzten 5 Jahren vor dem jeweiligen Gebotstermin keine gasförmigen Brennstoffe als Hauptenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt wurden?
Mit welcher Detailtiefe und Vorgaben ist beim Konzept für eine H2-Umstellung nach § 17 StromVKG zu rechnen?
Muss für die konkrete Anlage zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits eine Betriebsgenehmigung nach BImSchG vorliegen?
Muss im Rahmen der Authentifizierung eine Vollmacht mit hochgeladen werden, um nachzuweisen, dass man zur Einreichung für das Unternehmen berechtigt ist?
Welche Möglichkeiten der Signatur sind im Rahmen der Ausschreibungen möglich?
Wie viele Zugänge wird es für die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ pro Bieter geben?
Wird die Gebotssicherheit sofort nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten freigegeben, wenn kein Zuschlag erteilt wurde?
Wer vergibt die Gebotsnummer? Bestehen, wenn diese durch den Bieter vergeben wird, Anforderungen an das Format (etwa: Name des Unternehmens oder Standort oder Typ der Anlage muss enthalten sein oder auch Datum des Gebots)?
Welche Anforderungen werden an den Nachweis des Stromnetzanschlusses bei Gebotsabgabe gestellt?
Bis wann wird die Bundesnetzagentur über Zeitpunkt, Höhe und Berechnungslogik einer möglichen Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten (einschließlich Baukostenzuschüssen und etwaiger Einspeiseentgelte) entscheiden?
Werden für die Gebotsabgabe Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen für die Erbringung von Momentanreserve benötigt?
Stand: 21.07.2026