Fragen und Antworten
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zum elektronischen Ausschreibungsverfahren für Langzeitkapazitäten beantwortet.
- Allgemeines
- Bekanntmachung und Gebotsunterlagen
- Teilnahmevoraussetzungen
- Aggregation und reduzierte Leistung
- Präqualifizierung
- Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten
- Zuschlagsverfahren, Wirkung von Zuschlägen und Übertragung
- Abschluss vorläufige Präqualifizierung und Nichtrealisierungspönale
- Verfügbarkeitsverpflichtung und Funktionsnachweis
- Zahlungsansprüche und -verpflichtungen
Disclaimer:
Die vorliegenden FAQ stellen Hinweise der Bundesnetzagentur dar, die den betroffenen Unternehmen und Privatpersonen als Orientierungshilfe dienen und eine einheitliche Anwendungspraxis fördern sollen. Es handelt sich dabei nicht um eine Festlegung oder eine Verwaltungsvorschrift. Die FAQ sollen keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen binden.
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Allgemeines
Wann wird die Bundesnetzagentur das AgNes-Verfahren voraussichtlich abschließen? Welche Auswirkungen hat das auf die Ausschreibungen nach dem StromVKG?
Bekanntmachung und Gebotsunterlagen
Ist für eine Erzeugungsanlage, die aus einer Mehrzahl von Erzeugungsmodulen (z.B. Motoren) an einem Standort besteht, ein einzelnes Gebot für die Gesamtanlage abzugeben oder sind Gebote für jedes Erzeugungsmodul (z.B. jeden Motor) separat abzugeben?
Nimmt die Bundesnetzagentur Kontakt mit einem Bieter auf, wenn sich bei der Gebotsprüfung Unklarheiten zu einzelnen Angaben oder Nachweisen der Bieter ergeben?
Wer vergibt die Gebotsnummer? Bestehen, wenn diese durch den Bieter vergeben wird, Anforderungen an das Format (etwa: Name des Unternehmens oder Standort oder Typ der Anlage muss enthalten sein oder auch Datum des Gebots)?
Müssen alle Gebotsnummern in Abhängigkeit von der Anzahl an Geboten ununterbrochen verwendet werden? Oder ist es möglich, dass bspw. LZK05 nicht verwendet wird, falls ein Gebot kurzfristig nicht eingereicht wird, aber LZK06 und höher wiederum verwendet werden?
Welche Möglichkeiten der Signatur sind im Rahmen der Ausschreibungen möglich?
Müssen Bankbürgschaften bis zum Gebotstermin physisch bei der BNetzA eingereicht werden? Oder reicht es aus, wenn bis zum Gebotstermin ein Scan der Bankbürgschaften übermittelt wird?
Wie ist bei der Klassifikation von Wirtschaftszweigen nach Ziffer 1.19 des Gebotsformulars vorzugehen?
In Ziffer 1.13.10 des Gebotsformulars wird nach der Steueridentifikationsnummer des Bieters gefragt. Welche Angabe ist dort zu machen, wenn der Bieter keine natürliche Person ist?
Welcher Kreditor ist für die Überweisung der Gebühr und Gebotssicherheit auszuwählen, wenn systemseitig mehrere Kreditoren vorgeschlagen werden?
Wie ist die Bezeichnungslogik der von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Bekanntmachung bereit gestellten Formulare zu verstehen?
Teilnahmevoraussetzungen
Eine Erzeugungsanlage muss 10 Stunden ohne Unterbrechung einspeisen können. Wie oft muss die Erzeugungsanlage direkt hintereinander in der Lage sein, die 10 Stunden zu erfüllen?
Handelt es sich bei den nach dem StromVKG bezuschlagten Kraftwerken um Reservekraftwerke? Können die Anlagen ihre Produkte jederzeit frei vermarkten?
Dürfen Standorte von Reservekraftwerken (Netzreserve, Kapazitätsreserve) an den Ausschreibungen nach dem StromVKG teilnehmen?
Welche Auswirkungen hat der Zuschlag auf den Betrieb eines bestehenden Reservekraftwerks?
Genügt es für § 12 Abs. 3 S. 2 d) aa) StromVKG, dass die Bestandsanlage technisch und rechtlich betriebsbereit ist und zeitgleich mit der neuen Anlage in Volllast betrieben werden könnte, oder ist ein tatsächlicher Weiterbetrieb erforderlich? Wer prüft diese Voraussetzung und welche Nachweise sind hierfür vorzulegen?
Können auch Anlagen an den Ausschreibungen teilnehmen, die an einem Standort errichtet werden, an dem bereits bestehende KWK-Anlagen (z.B. mit Gas) betrieben werden?
Können auf Gas umgerüstete Kohlekraftwerke (bestehende Marktkraftwerke oder Reserveanlagen) an den Ausschreibungen teilnehmen?
Darf ein Standort nicht an der Ausschreibung teilnehmen, wenn dort eine Anlage steht, die bereits im Mai 2026 einen Zuschlag für die Kapazitätsreserve erhalten hat, deren Leistung in der Kapazitätsreserve aber erst ab dem 1. Oktober 2026 bereitgestellt wird? Gilt der privilegierte Standort unabhängig davon, ob die KapRes-Anlage zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorläufigen Präqualifizierung noch vorgehalten wird oder bereits stillgelegt wurde?
Prüft die Bundesnetzagentur die Anforderungen an den Standort im Rahmen der Gebotsprüfung abschließend und hat der Nicht-Ausschluss damit eine Feststellungswirkung?
Wann sind Nachweise i.S.d. § 38 Abs. 4 S. 3 Alt. 2 StromVKG als geeignet anzusehen?
Darf das bestehende Gaskraftwerk im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 2 d) aa) StromVKG stillgelegt werden?
Wie kann ermittelt werden, ob entsprechend § 12 Abs. 3 Nr. 2 a) StromVKG in der Erzeugungsanlage in den letzten 5 Jahren vor dem jeweiligen Gebotstermin keine gasförmigen Brennstoffe als Hauptenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt wurden?
Berührt die geplante Nutzung einer Biogasanlage die Zusätzlichkeit eines Gas-BHKW im Sinne des § 12 Abs. 3 StromVKG (Einsatz gasförmiger Brennstoffe am Standort)?
Ist ein Standort mit einer bestehenden EEG-Anlage, einem bestehenden Batteriespeicher und dem gebotsgegenständlichen Kraftwerk teilnahmeberechtigt, wenn das Kraftwerk auf Grund der geringen Dimensionierung der Anschlusskapazität nicht jederzeit mit seiner nominalen Leistung einspeisen kann, dies aber in anderer Weise technisch oder vertraglich sichergestellt wird?
Können für einen Standort zwei Anlagen parallel angeboten werden, wenn diese jeweils auch die Gebotsvoraussetzungen erfüllen und auch nebeneinander errichtet/betrieben werden könnten?
Handelt es sich bei unterschiedlichen postalischen Adressen der Anlagen um unterschiedliche Standorte im Sinne des StromVKG?
Mit welcher Detailtiefe und Vorgaben ist beim Konzept für eine H2-Umstellung nach § 17 StromVKG für die Langzeit- und Erzeugungskapazitäten zu rechnen?
Sind bei einem Kraftwerk, in dem Biogas bzw. Biomethan als Hauptenergieträger zur Anwendung kommen, die Anforderungen des § 17 StromVKG einzuhalten?
Dürfen Stromerzeugungsanlagen mit dem Brennstoff Biogas überhaupt an den Ausschreibungen nach StromVKG teilnehmen?
Muss für die konkrete Anlage zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits eine Betriebsgenehmigung nach BImSchG vorliegen?
Welche Vorgaben trifft das StromVKG zu Kohlenstoffdioxidgrenzwerten?
Welche Anforderungen werden an den Nachweis des Stromnetzanschlusses bei Gebotsabgabe gestellt?
Erfüllen Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen, insbesondere im Hinblick auf den Stromnetzanschluss? Wer ist für die Verfügbarkeit verantwortlich?
Der Stromnetzanschluss bzw. eine verbindliche Stromnetzanschlusszusage ist eine Teilnahmevoraussetzung nach § 8 StromVKG. Gilt das ebenso für einen Gasnetzanschluss, mit dem die Erzeugungsanlagen mit Brennstoff versorgt wird? Gibt es darüber hinaus Vorgaben zur Brennstoffbevorratung?
Muss sich die Anschlusszusage des Netzbetreibers ausdrücklich auf die konkrete, gebotsgegenständliche Anlage beziehen?
Muss die Anschlusszusage zum Gebotstermin bereits eine Gültigkeit bis zum Beginn des Verpflichtungszeitraumes enthalten?
Werden für die Gebotsabgabe Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen für die Erbringung von Momentanreserve benötigt?
Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Anforderungen an die Erbringung von Momentanreserve erfüllt werden? Wann muss der Nachweis vorliegen?
Ergibt sich die zu erbringende Momentanreserve tatsächlich aus der installierten Leistung der Anlage, auch wenn die gebotene nominale Leistung der Anlage nur einen Anteil der installierten Leistung umfasst?
Gelten die Vorgaben für Momentanreserve im Falle einer Erweiterung nur für die erweiterte Leistung oder für die gesamte Erzeugungsanlage?
Wird die Trägheit der Gasmotoren-Generatoren auf die geforderte Momentanreservemenge angerechnet? Falls ja: Wird dieser Beitrag auch dann anerkannt, wenn die Anlage im konkreten Zeitpunkt nicht in Betrieb ist?
Wird ein alleinstehender rotierender Phasenschieber, der am selben Netzverknüpfungspunkt betrieben wird, als zulässiges netztechnisches Betriebsmittel im Sinne des § 16 anerkannt?
Kann ein anderes Kraftwerk als die gebotsgegenständliche Anlage zur Bereitstellung von Momentanreservefähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 3 Nr. 1 StromVKG genutzt werden?
Müssen die zur Erbringung der Momentanreserve eingesetzten Anlagen in einem räumlichen Zusammenhang mit der gebotsgegenständlichen Anlage stehen? Müssen diese Anlagen von dem gleichen Unternehmen bzw. Rechtsträger betrieben werden?
Welche Anforderungen gelten für die tatsächliche Bereitstellung von Momentanreserve?
Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn die Momentanreservefähigkeit nicht oder verspätet nachgewiesen wird?
Muss die Netzanschlusskapazität eines Batteriespeichers, der die Momentanreservefähigkeit für eine gebotsgegenständliche Anlage erbringen soll, der installierten Leistung der gebotsgegenständlichen Anlage entsprechen?
Für welche Rotationsenergie muss die Momentanreservefähigkeit auslegt sein?
Wie müsste beispielsweise ein Batteriespeicher dimensioniert sein, um die Momentanreserve einer gebotsgegenständlichen Anlage mit einer installierten Leistung von 50 MW bereitzustellen?
Auf welche Bezugsgröße bezieht sich die Schwelle von 130% der „vereinbarten Netzanschlusskapazität" in § 16 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Nr. 2 StromVKG, wenn die vereinbarte Einspeisekapazität von der vereinbarten Bezugskapazität abweicht?
Können Anlagenteile einer Kapazitätsreserveanlage, etwa ein Generator, nach dem Ende des Verpflichtungszeitraums in der Kapazitätsreserve ausgebaut und für eine nach dem StromVKG gebotsgegenständliche Anlage selbst oder eine andere Anlage zur Erbringung von Momentanreserve nach § 16 Abs. 3 StromVKG verwendet werden?
Stellt das „United States–European Union Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair and Balanced Trade“ und die entsprechende Verordnung (EU) 2026/1455, welche auch Gasturbinen und Gasmotoren umfasst, ein Freihandelsabkommen dar?
Wie sind die Anforderungen an die Produktherkunft zu verstehen und in den Formularen zur Gebotsabgabe anzuwenden, wenn vorhandene bzw. gebrauchte Bauteile in einer gebotsgegenständlichen Anlage oder der Erweiterung einer Bestandsanlage weitergenutzt werden sollen?
Kommt es für den Abschluss eines Freihandelsabkommens im Sinne des § 15 Abs. 1 StromVKG auf das (endgültige) Inkrafttreten an?
Wie soll bei den Angaben zur Produktherkunft mit Fällen umgegangen werden, in denen in der Liste genannte Bauteile im konkreten Fall keine Verwendung finden?
Welche Investitionen sind gemäß § 14 StromVKG i.V.m. Anlage 5 (zu § 14 Absatz 2) StromVKG auf das Erreichen der Mindestinvestitionsschwellen anrechenbar? Ab wann gilt eine Investition als „getätigt“ im Sinne des StromVKG?
Muss bei einem Anlagenpool jede Anlage die Mindestinvestitionsschwelle nach § 14 Abs. 4 StromVKG erfüllen?
Aggregation und reduzierte Leistung
Dürfen Anlagenpools nach §§ 12 Abs. 4 und 21 Abs. 3 StromVKG am Gebotsverfahren für Langzeitkapazitäten teilnehmen, wenn sie einen Kleinanlagenpool i.S.d. § 2 Nr. 25) beinhalten?
Wie verläuft die Abgrenzung zwischen Anlagenpool und Kleinanlagenpool?
Wann werden die Reduktionsfaktoren veröffentlicht? Wird es dazu eine Konsultation geben?
Präqualifizierung
Ist es für die Teilnahme an der ersten Gebotsrunde 2026 zwingend erforderlich, Anlagen, die sich noch in Planung befinden, vor Gebotsabgabe im Marktstammdatenregister anzumelden? Wenn ja: Welche Angaben sind dabei im MaStR-Eintrag verpflichtend zu machen?
Darf sich die Firmenbezeichnung beim Antrag auf Abschluss der vorläufigen Präqualifikation gegenüber der Authentifizierung ändern und welche Bedingungen müssen eingehalten werden?
Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten
Muss im Rahmen der Authentifizierung eine Vollmacht mit hochgeladen werden, um nachzuweisen, dass man zur Einreichung für das Unternehmen berechtigt ist?
Wie viele Zugänge wird es für die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ pro Bieter geben?
Wie ist vorzugehen, wenn mehrere Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemeinschaftlich vertretungsberechtigt im Handelsregister eingetragen wurden?
Kann eine gebotsbevollmächtigte Person nachträglich geändert werden?
Ist es möglich, eine geteilte Sicherheit zu leisten?
Muss der Bieter Bürgschaftsnehmer im Sinne des StromVKG sein oder kann diese Rolle auch der wirtschaftliche Eigentümer des Bieters übernehmen?
Fällt eine Landes- oder Bundesbürgschaft zur Gewährung einer Sicherheit nach §§ 42 ff. StromVKG unter den Ausschlusstatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StromVKG?
Was passiert, wenn der Bieter die Eigenerklärung zu § 11 (Ausschluss der Doppelförderung) nicht macht?
Warum sind im Bürgschaftsformular für die Gebotssicherheit bei Ausschreibungen von Langzeitkapazitäten die Übertragungsnetzbetreiber als Gläubiger vorgesehen, obwohl die Bundesnetzagentur die Sicherungsstelle ist?
Sind die nach StromVKG vorgesehen Sicherheiten in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft befristet? Wenn ja, gibt es unterschiedliche Fristen für die einzelnen Sicherheiten?
Wann werden die Formulare für die nach § 43 und § 44 StromVKG zu erbringenden Sicherheiten bereitgestellt?
Ist es möglich, ausgestellte Sicherheiten zu ändern und in eine andere Sicherheit umzuwandeln?
Wird die Gebotssicherheit sofort nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten freigegeben, wenn kein Zuschlag erteilt wurde?
Welche Anforderungen stellt die Bundesnetzagentur an die Bestätigung nach § 38 Abs. 5 Nr. 3 StromVKG, dass ein Bieter zumindest an einem vergleichbaren Projekt zur Schaffung von Kapazität beteiligt war? Welche Form soll diese haben und sind entsprechende Nachweise anzufügen?
In § 38 Abs. 5 Nr. 3 StromVKG wird eine Bestätigung des Bieters verlangt, dass dieser zumindest an einem vergleichbaren Projekt zur Schaffung von Kapazität beteiligt war. Darf in diesem Zusammenhang eine entsprechende Projektgesellschaft auf die Erfahrung und Kompetenz von Mutter- oder Schwestergesellschaften des gleichen Konzerns bei vergleichbaren Projekten zugreifen?
Kann die Anforderung eines klimaneutralen Betriebs ab 2045 auch durch den Einsatz von Biogas bzw. Biomethan erfüllt werden oder setzt die Bundesnetzagentur für die Erfüllung dieser Anforderung zwingend den Betrieb mit Wasserstoff voraus?
Zuschlagsverfahren, Wirkung von Zuschlägen und Übertragung
Innerhalb welcher Frist wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich die Zuschläge in den Auktionen erteilen?
Besteht ein Anspruch auf Auszahlung der Kapazitätsvergütung, bevor die vorläufige Präqualifizierung abgeschlossen ist, und entfällt ein solcher im Fall eines nicht erfolgreichen Abschlusses der vorläufigen Präqualifizierung?
Wie wird sichergestellt, dass eine Verpflichtung zur Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen vor dem Verpflichtungsbeginn ausgeschlossen ist?
Ist es möglich den Zuschlag bzw. die dadurch entstehende Kapazitätsverpflichtung auf einen Dritten zu übertragen?
Abschluss vorläufige Präqualifizierung und Nichtrealisierungspönale
Fällt ausschließlich die Nichtrealisierungspönale nach § 64 StromVKG an, falls eine bezuschlagte Energieerzeugungsanlage am 1.11.2031 noch nicht in Betrieb ist, oder können daneben bereits Ausgleichszahlungen nach §§ 75 ff. StromVKG und Pönalen wegen unvollständigen Funktionsnachweises nach § 80 StromVKG anfallen?
Muss der Nachweis der gebotenen Leistung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 StromVKG auf das Megawatt der gebotenen Leistung genau erbracht werden oder gibt es eine Toleranz?
Ist die Nichtrealisierungspönale auch (anteilig) zu zahlen, wenn die Präqualifizierung nicht rechtzeitig beantragt bzw. genehmigt werden kann, aber dies nicht vom Anlagenbetreiber zu vertreten ist?
Welcher Zeitpunkt ist im Rahmen des Abschlusses der Präqualifizierung für das Gutachten des unabhängigen Sachverständigen zum Herkunftsnachweis relevant?
Wird für eine Batteriespeicheranlage die maßgebliche (maximale) Ausspeiseleistung und damit die installierte Leistung der Anlage unter Einbeziehung sämtlicher Bauteile und Komponenten bestimmt?
Verfügbarkeitsverpflichtung und Funktionsnachweis
Muss das H2-Umstellungskonzept die Leistungsgleichheit zur ursprünglich gebotenen Leistung garantieren oder gibt es eine Mindestgröße (bspw. 80 Prozent)?
Gilt eine Anlage, die in der positiven Sekundärregelleistung (SRL) vermarktet ist und Leistung vorhält, als nicht verfügbar? Sollte die Anlage wegen eines Abrufs negativer SRL ihre Leistung drosseln, gilt das dann auch entsprechend als Nichtverfügbarkeit?
Kann die Kapazität zwischen nominaler Leistung und der gebotsgegenständlichen reduzierten Leistung genutzt werden, um Dritte zu beliefern? Trifft es zu, dass lediglich die reduzierte Leistung geschuldet ist?
Ist es zulässig, während des Verpflichtungszeitraums Generalüberholungen oder den Austausch wesentlicher Anlagenkomponenten (z.B. Motoren oder Generatoren) durch technisch gleichwertige Komponenten vorzunehmen, sofern die präqualifizierten Eigenschaften der Anlage erhalten bleiben?
Knüpft der Funktionsnachweis i.S.d. § 69 StromVKG an die bezuschlagte reduzierte Leistung oder die tatsächlich erbrachte Leistung nach § 70 Abs. 2 Nr. 1 StromVKG an?
Mit welcher Vorwarnzeit ist bei einem Abruf von Langzeitkapazitäten durch die Netzbetreiber zu rechnen?
Zahlungsansprüche und -verpflichtungen
Gilt der Preisspitzenausgleich nur im Verpflichtungszeitraum (bspw. 15 Jahre bei Langzeitkapazitäten) oder auch darüber hinaus?
Gilt der Preisspitzenausgleich auch für Energiespeicheranlagen?
Wird der Preisspitzenausgleich mit der Kapazitätsvergütung nach § 74 StromVKG am Jahresende verrechnet?
Gilt die Rückzahlungsverpflichtung nach § 81 StromVKG nur, wenn eine Verfügbarkeitsverpflichtung besteht?
Wie wird der Ausübungspreis i.S.d. § 81 Abs. 2 StromVKG ab 2045 festgelegt?
Stand: 28.08.2026