Au­then­ti­fi­zie­rung und Re­gis­trie­rung

Verfahren der elektronischen Gebotsabgabe

Die Gebotsabgabe wird nach § 36 Abs. 1 StromVKG ausschließlich elektronisch möglich sein, so auch für die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten. Die Gebote müssen spätestens bis zum Ablauf des Gebotstermins über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Die Bundesnetzagentur wird im Rahmen der Bekanntmachung Vorgaben zur Authentifizierung für die gesicherte Datenübertragung sowie damit zusammenhängende Format- und Formularvorgaben machen (§§ 36 S. 2, 37 Abs. 4 StromVKG).

Sie haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, sich den Vorgaben entsprechend für die Ausschreibungen zu authentifizieren. Hierfür ist eine Bieter-Authentifizierung und eine Registrierung für die GBG bis spätestens einschließlich eine Woche vor dem jeweiligen Gebotstermin notwendig.
Für den ersten Gebotstermin am 8. September 2026, muss die Bieter-Authentifizierung und die Registrierung für die GBG somit bis spätestens einschließlich zum 1. September 2026 erfolgt sein. Die Gebotsabgabe über die GBG ist bis zum Ablauf des Gebotstermins, dem 8. September 2026 möglich.

Bieter-Authentifizierung

Jeder Bieter muss sich zunächst bei der Bundesnetzagentur authentifizieren lassen. Erst nach erfolgter Authentifizierung werden die gebotsbevollmächtigen Personen für die GBG freigeschaltet.

Zur Authentifizierung muss eine im Handelsregister eingetragene vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer/Geschäftsführerin oder Prokurist/Prokuristin) des Bieters eine zur Gebotsabgabe bevollmächtige Person benennen. Diese gebotsbevollmächtigte Person wird dadurch berechtigt, Gebote für den Bieter über die GBG abzugeben. Die vertretungsberechtigte Person kann sich auch selbst als gebotsbevollmächtige Person benennen. Die Bundesnetzagentur prüft durch Abgleich mit dem Handelsregister, ob der Bieter durch eine ihrer im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen wirksam vertreten wird. Hierzu bedarf es der In- bzw. ausländischen Handelsregisternummer. Nur authentifizierte Bieter dürfen sich für die GBG registrieren und somit am Verfahren teilnehmen.

Die Übermittlung der Kontaktdaten der gebotsbevollmächtigen Person muss durch das Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ erfolgen. Nur die in diesem Formular genannte gebotsbevollmächtigte Person ist berechtigt, Gebote über die GBG abzugeben. Es können bei Bedarf bis zu zwei gebotsbevollmächtige Personen benannt werden. Alle gebotsbevollmächtigten Personen erhalten nach erfolgreicher Authentifizierung die Registrierungsdaten für die GBG. Für die Gebotsabgabe ist darauf zu achten, dass Gebote nur von einer der im Formular angegeben gebotsbevollmächtigen Personen in der GBG hochgeladen werden.

Um sich für die elektronische Gebotsabgabe zu authentifizieren, senden Sie das Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben (händisch per Scan oder mit einer digitalen Signatur) per E-Mail mit dem Betreff „Authentifizierung StromVKG Gebotstermin 8. September 2026 - [Bietername]“ bis spätestens einschließlich zum Ablauf des 1. September 2026 an das Postfach stromvkg-ausschreibungen@bnetza.de

Bitte verwenden Sie zur Übermittlung des Formulars folgende ausklappbare E-Mail-Vorlage:

An: stromvkg-ausschreibungen@bnetza.de

Betreff: Authentifizierung StromVKG Gebotstermin 8. September 2026 - [Bietername]

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen das ausgefüllte und unterschriebene Formular Authentifizierung Ausschreibungsverfahren. Die von mir in diesem Formular unter Punkt 3 [und unter Punkt 4] genannte gebotsbevollmächtige Person ist bevollmächtigt Gebote über die GBG für das Ausschreibungsverfahren StromVKG abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
[SIGNATUR]

Um die rechtzeitige Einrichtung der GBG sicherzustellen, wird ein möglichst frühzeitiges Zusenden des Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ empfohlen. Es liegt in der Verantwortung des Bieters, die Authentifizierung rechtzeitig durchzuführen.

Registrierung GBG

Nach erfolgreicher Authentifizierung erhalten die im Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ genannten gebotsbevollmächtigten Personen eine E-Mail mit den Registrierungsdaten für die GBG. Die Bundesnetzagentur übermittelt die Registrierungsdaten an die im Formular für die gebotsbevollmächtige Person eingetragene E-Mail-Adresse. 

Bitte beachten Sie: Die angegebene E-Mail-Adresse muss der gebotsbevollmächtigten Person persönlich zugeordnet werden können. Allgemeine E-Mail-Adressen werden nicht akzeptiert (z.B. info@unternehmen.de).

  • Wird die E-Mail-Adresse erstmalig im Zusammenhang mit der GBG genutzt, erhält die gebotsbevollmächtigte Person über diese E-Mail-Adresse ein Initialpasswort, sobald der Account eingerichtet ist.
  • Nachdem die gebotsbevollmächtige Person die Registrierungsdaten erhalten hat, sind diese 14 Tage gültig. Auf eine zeitnahe Registrierung nach Eingang der Registrierungsdaten ist zu achten. Der Zugang zur GBG ist über folgenden Link möglich: https://gbg3.bundesnetzagentur.de
    Sollte die angegebene E-Mail-Adresse bereits in der GBG registriert sein, wird kein gesondertes Initialpasswort zugesendet. In diesem Fall ist der Account bereits eingerichtet.
  • Sobald in einem zweiten Schritt der individueller Bieterbereich eingerichtet ist, erhält die gebotsbevollmächtige Person eine (weitere) E-Mail-Benachrichtigung über die Einrichtung des für die Gebotsabgabe vorgesehenen geschlossenen Bereichs des Bieters. Die Gebote können nun in dem geschlossenen Bereich hochladen werden.

Die für die Ausschreibung notwendigen Formulare werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Bekanntmachung der Ausschreibung sieben Wochen vor Gebotstermin veröffentlicht. Die ausgefüllten Formulare sind im relevanten Ausschreibungsordner der GBG hochzuladen.

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