Ausschreibungen nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)
Nach dem StromVKG wird es in den Jahren 2026, 2027 und 2029 Ausschreibungen zu drei unterschiedlichen Kapazitätsprodukten geben.
Im Jahr 2026 wird es zwei Ausschreibungen für Erzeugungsanlagen geben, die über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können. In diesen beiden Ausschreibungen werden jeweils 4,5 GW reduzierte Leistung ausgeschrieben. Für den Fall, dass die ausgeschriebene reduzierte Leistung nicht in voller Höhe (9 GW) bezuschlagt werden kann, wäre ein dritter Gebotstermin am 18. Mai 2027 durchzuführen
Zum Gebotstermin 18. Mai 2027 werden darüber hinaus Erzeugungskapazitäten in Höhe von 2 GW ausgeschrieben. Diese Ausschreibung steht allen Erzeugungsanlagen offen.
In den Jahren 2027 und 2029 wird es dann zwei weitere Ausschreibungen für Kapazitäten geben. An diesen Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen und regelbare Lasten teilnehmen. Das Ausschreibungsvolumen für diese Ausschreibungen ist noch zu bestimmen.
Stand: 21.07.2026